Mit Luftaufnahmen geld verlangen?

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Machst du das aus Gefälligkeit, dann kannst du die "Unkosten" geltend machen und sonst nichts - Normalerweise bekommst du einen Obulus. Aber verlagen kannst du in diesem Fall nichts!

Willst du das Ganze professioneller machen (!) Dann heissts Gewerbe anmelden und je nach Anzahl und Auflösung der Bilder kannst du einen Preis definieren.

1200x800 150dpi / 10-15 Euro 1200x800 300dpi / 30-45 Euro Je größer die Bilder (1920x1200 etc...) desto teurer werden diese kalkuliert. Für jede Abnahme musst du Ustr. mit einberechnen. Die du dann dem lieben Finanzamt abführen darfst!

Wenn du jedoch das Ganze nur ein bis zweimal machen möchtest ist die Anmeldung als Gewerbe nicht wirklich sinnig! Hier solltest du dann eher auf Nachbarschaftlicher Basis das Ganze laufen lassen und hoffen, dass sie dir einen vernünftigen Obulus geben.


Minihawk  30.09.2011, 12:14

Es gibt die Möglichkeit, sich als Kleingewerbetreibender anzumelden. So schreibt man Rechnungen ohne Mehrwertsteuer, darf aber auch keine Mehrwertsteuer bei Einkäufen abziehen.

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ZaNi9 
Beitragsersteller
 30.09.2011, 12:12

Na das klingt doch vernünftig! Dankeschön! Damit ist mir doch schon geholfen.

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wenn du geld verlangen willst, musst du dringend ein gewerbe anmelden - alles andere ist illegal - reicht auch in dem fall ein nebengewerbe - aber sonst lass die finger davon am anfang kannst du vielleicht ca. 30euro verlangen pro bild - wenn du den service mit rahmen und verschiedenen größen anbieten möchtest, dann kannst du locker bis zu ca. 200 euro pro bild kassieren - aber erkundige dich lieber erstmal wegen luftraumbestimmungen usw. , nicht, dass du da noch ärger bekommst -was durchaus möglich sein könnte viel erfolg

Natürlich ! Du hast doch bestimmt auch Geld für den Flug bezahlt, oder nicht ?
Normalerweise macht man das schon VORHER aus, was man für die Leistung nimmt. Es kommt darauf an jetzt, in welcher Größe Du die Bilder entwickeln läßt. Gebe am Besten die Negativen nicht raus. Für ein Bild in Größe A 5 kannst Du an die 15,00 € nehmen und für A4 (Blattgröße) 20 - 25 €.


Noxpolaris  30.09.2011, 11:55

Klar, und Steuern muss er auf seine Gewinne nicht zahlen, weil er so ein Netter ist.

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Memnon  30.09.2011, 12:03
@Noxpolaris

@ZaNi9: google mal nach Quadrocopter - dann weisst du das er sicherlich nichts für den Flug gezahlt hat sondern eher für den Quadrocopter!

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ZaNi9 
Beitragsersteller
 30.09.2011, 12:06
@Memnon

Achso, vielleicht weiß das nicht jeder. Ein Quadrocopter ist ein Modellhubschrauber mit vier Propellern. Sicher, der und die Ausrüstung waren nicht billig. Jedes Hobby hat halt seinen Preis.

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Nachttrulla  04.10.2011, 09:23
@Noxpolaris

Nur komisch das ein Bekannter von mir dies seit Jahren legal (!!!) macht und sogar an die Verbandsgemeinde einer Stadt nach Auftrag diese verkauft, OHNE Anmeldung und Steuernzahlung. Dies ist so ausgemacht und wird anders gehandhabt.
Wenn ich einer Nachbarin eine nachgemachte Fotographie von Ihrem Baby verkaufe, nehme ich mir auch nur die Unkosten und den Zeitaufwand und muss dies nicht versteuern. Wenn ich dies in großem Rahmen vollziehe sieht es natürlich ganz anders aus.

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Tolle Idee von dir - ich möchte auch ein Bild von meiner Hütte von oben haben

Rechtliche Hinweise zu deinem Vorhaben hier; Nach Artikel 37 des 3. Rechtsbereinigungsgesetzes ist bereits 1990 die Genehmigungspflicht für Luftbildaufnahmen entfallen. Allerdings dürfen nach § 109 g Absatz 2 des Strafgesetzbuches auch nach wie vor auch aus Luftfahrzeugen sicherheitsgefährdete Anlagen nicht fotografiert werden.

Sollten Sie die Absicht haben, Luftbilder gewerblich herzustellen und zu vertreiben, sind natürlich die gewerberechtlichen Vorschriften zu beachten. Bitte beachten Sie auch die Hinweise der DFS Deutsche Flugsicherung für Foto- und Messflüge.

Das Luftfahrt-Bundesamt besitzt oder besaß keine Zuständigkeiten hinsichtlich der Genehmigung von Luftbildern.

Quelle: http://www.lba.de/DE/Oeffentlichkeitsarbeit/AZ/AZ_GenehmigungLuftbilder.html?nn=20286

Zu deinen Fragen; ja du darfst Geld verlangen- Die Höhe lässt sich allerdings zunächst schwer einschätzen, verlange erst einen etwas hoch gegriffenen Betrag und warte auf die Reaktion. Allerdings erwarte ich schon, dass du mir einen Sonderpreis einräumst.

Gewerbe anmelden - ohne geht nicht, da du keine Rechnungen schreiben kannst. Ansonsten machst du dich wegen Schwarzarbeit strafbar - auch mit 19 ist das so und sollte sich auch in deinem Alter irgendwie mal rumgesprochen haben.


nuuk84  30.09.2011, 12:10

und wie is das, wenn ich mit 19 babysitte? brauch ich dafür auch n Gewerbeschein??

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Noxpolaris  30.09.2011, 12:44
@nuuk84

"Bei der Steuererklärung muss man alle Einnahmen angeben, die man das jahr über hatte, auch Einnahmen aus Mini-Job, aus gewerblicher oder freiberuflicher Tätigkeit. Diejenigen, die dich bezahlen bei dem Babysitter-Job werden diese Ausgaben ja auch als Ausgaben absetzen, somit ist die ganze Sache schon mal aktenkundig. Also einfach angeben, wie viel es das Jahr über war, bei so geringem Einkommen fällt das sicher so gut wie gar nicht ins Gewicht."

Zitat von Benutzer sommerpaula

http://www.gutefrage.net/frage/muss-ma-babysitter-verdienst-bei-der-steuer-mit-angeben

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Noxpolaris  30.09.2011, 12:09

Es gibt auch ne Kleinunternehmerregelung, da musst Du deutlich weniger abführen. einfach googeln.

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