Mit Hals tattoo feldjäger werden ist das möglich?

1 Antwort

Die Vorschrift gibt zu Körpermodifikationen (was Tätowierungen sind) folgendes vor:

Soweit sie beim Tragen einer Uniform sichtbar sind (insbesondere im gesamten Kopfbereich einschließlich des Mundinnenraumes, im Bereich des Halses bis zum geschlossenen Hemdkragen, an den Unterarmen und an den Händen), sind abnehmbare Körpermodifikationen abzulegen. Ist dieses aufgrund ihrer Verbindung mit dem Körper nicht möglich (z. B. bei Tätowierungen), sind sie in geeigneter und dezenter Weise abzudecken. 

https://www.bundeswehr.de/resource/blob/46298/14cdd62aec9260b23269617c61cac4ca/pdf-das-aeussere-erscheinungsbild-der-soldatinnen-und-soldaten-der-bundeswehr-data.pdf

Also darfst du tätowiert sein, aber musst das immer abdecken, wenn du in der Öffentlichkeit unterwegs bist.