Mit fiktionsbescheinigung 1 Tag nach Niederlande?

1 Antwort

Das hängt von der Art der Fiktionsbescheinigung ab. Reisen ins Ausland und die Wiedereinreise nach Deutschland sind mit einer gültigen Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz möglich (gültiger Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis oder Visum) vorhanden)

Mit einer Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz sind Reisen ins Ausland hingegen nicht möglich. (kein Aufenthaltstitel vorhanden)