mit drogen erwischt in niedersachsen

6 Antworten

Kommt drauf an, wie alt Du bist. Bei Jugendstrafrecht bekommst Du Post von der Polizei des Wohnortes, bei Erwachsenenstrafrecht von der Polizei des Tatortes. Entsprechend wird auch die Menge für Eigenbedarf angesetzt. Die sollte aber in keinem Bundesland überschritten sein bei einem Joint. Wenn Du noch nicht aufgefallen bist, kannst Du also mit einer Verfahrenseinstellung rechnen.

Bei einem Jay werden sie Dir nicht den Kopf abreißen; vor allem weil das noch unter Eigenbedarf fällt. Du wirst wohl mit ein wenig Schelte und möglicherweise einer Geldstrafe rechnen. Wenn Du ganz viel Glück hast wird die Strafverfolgung auch eingestellt.

hast du den joint geraucht oder nur bei dir gehabt, wenn geraucht, dann kannst du probleme bekommen, wenn du ihn nur bei dir gehabt hattest, dann glaube, ichkommt es auf die menge an. Unter 4g sollte nichts passieren, alles darüber erwartet dich was.

deutschland ist schon etwas verrückt wenn es um drogen geht:

Handel, anpflanzen/herrstellen, konsumieren ist verboten, nur der besitz nicht (nur ganz geringe mengen... zumindest wenn ich mich recht entsinne

bin mir aber nicht 100% sicher


UnsereMarine  04.04.2013, 20:35

Die Eigenbedarfsmenge regelt jedes Bundesland selbst. In Bayern beispielsweise gelten die härtesten Regeln - in Berlin gehen 15 Gramm noch als Eigenbedarf durch.

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Ich geh mal davon aus dass die das zu der Polizei in deinem Wohnort weiterleiten. Bei geringen Mengen sind die strafen da noch nicht so krass, knaststrafen gibts erst ab mengen wo man erkennt das einer damit handeln will. Ich denk mal Geldstrafe, vllt auch nen bisschen gemeinnützige arbeit, aber nichts weltbewegendes.

kriegst vermutlich nen brief von der staatsanwaltschaft. falls du minderjährig bist werden die eltern informiert. mehr dürfte nicht passieren.