Mit deutschem Auto hat Freund Unfall in der Schweiz, wie würde das bürokratisch ablaufen?
Hi,
Wir planen einen Ausflug an ein Fest in die Schweiz und mir ists aber nicht recht, dass mein Freund mit meinem Auto uns dort hin und zurück fährt.
Wie würde das bürokratisch ablaufen, wenn mein Kollege (aus der Probezeit raus und darf bis zu 0,5% haben) in der Schweiz mit 1-2 Bierchen intus (aber unter 0,5%) in der Schweiz einen Unfall baut?
Gäbe das viel bürokratischen Aufwand oder wie genau würde dass dann ablaufen?
Zur Info; mein Auto ist in DE angemeldet und versichert. Der Kollege ist aus der Probezeit und darf bis zu 0,5 Promille haben.
2 Antworten
Bei einen Unfall zählt in der Schweiz 0,0 promille. Ist Alkohol im Spiel bleibt dein Freund, vermutlich der Fahrer mit Alkohol, bis zur Klärung der Sachlage in der Schweiz. Das Auto bleibt genauso lange dort. Je nach Richterbeschluß kann dein Freund, dein Auto gegen Auflagen nach Deutschland zurück. In der Schweiz gilt kein EU Recht. Ist schon etwas verzwickt. Eigene ähnliche Erfahrung gemacht. Als Deutscher Wohnsitz in der Schweiz, deutsches Auto mit schweizer Zollnummer zugelassen, Unfall in Österreich mit Betrunkenen Schweizer. Hab da richtig die A... karte gezogen.
https://www.adac.de/reise-freizeit/reiseplanung/reiseziele/schweiz/fahrzeug/
https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsmittel/auto-privat-mieten/ (auch wenn er dir kein Geld dafür bezahlt beachten, also insb. das mit der eigenen Versicherung klären)
Eine wichtige Info fehlt: Wenn der Kumpel einen Wohnsitz in CH hat, könnte das Kfz-Steuer-Hinterziehung etc. sein.
Achja, auch beim Schweizer Zoll schauen wg. Unfall-Fahrzeugen die ins Heimatland zurück sollen.
notting