Mit Bzf-Funksprechzeugnis von Boot funken?
Hi! Wie bereits in meiner Frage enthalten, ist meine Frage, ob es reicht, das normale BZF-Funksprechzeugnis (Luftfahrt - Nato Funksprechalphabet, ...) zu besitzen, um von einem Hobbyboot - Motor oder Segel funken zu dürfen.
2 Antworten
Kannst auch so funken, dich nimmt aber keiner ernst😂
Kurz und klar: Nein. Du brauchst binnen ein UBI; buten ein SRC oder LRC, wenn du am Seefunkverkehr teilnehmen willst. Das BZF kannst du auch nicht umschreiben lassen.
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Aber das ist kein Hit: Sie gleichen sich sehr; du musst also im Wesentlichen nur ein paar neue englische Vokabeln, variierte und standardisierte Abläufe (ggf. Anruf, Sicherheit, Dringlichkeit, Not) und die leicht variierte Handhabung der Funkgeräte lernen.
Allerdings frage ich mich im UKW-Bereich zunehmend: Wozu? Innerhalb der UKW-Abdeckung hat man mittlerweile fast flächendeckend Mobilfunk-Abdeckung. Und der Schiff-Schiff-Verkehr ist ... naja, eher belästigend als hilfreich.
Sinn macht's m. E. erst mit der Grenzwelle (LRC; buten). Und selbst da ist ein Satelliten-Telefon zuverlässiger und mobiler. (Allerdings macht hier der Schiff-Schiff-Verkehr durchaus Sinn; ganz besonders, wenn du mal einen Frachter "wecken" musst, weil er versucht, dich zu rammen. ;))
"Allerdings frage ich mich im UKW-Bereich zunehmend: Wozu? Innerhalb der UKW-Abdeckung hat man mittlerweile fast flächendeckend Mobilfunk-Abdeckung. Und der Schiff-Schiff-Verkehr ist ... naja, eher belästigend als hilfreich."
Mit dieser Anforderung hält man die meisten Freizeitbootfahrer von Innenstadtbereichen und hoch frequentierten Wasserstraßen ab. In Berlin beispielsweise ist die Durchfahrt der Innenstadt ohne Funkschein tagsüber verboten.