Mit anderem Ausweis in Club?
Ich wollte dieses Wochenende auf eine Party die ab 18 ist. Ich bin 17 und habe einen Ausweis von einer Freundin die 18 ist. Meine Frage ist jetzt ob ich da trotzdem reinkomme ? Sie sieht mir schon ähnlich- braune lange Haare, braune Augen. Auf dem Bild war sie 16 und sah bisschen anders aus als jetzt und auf meinem eigenen Ausweis sehe ich auch ganz anders aus weil das Bild älter ist aber auf Partys ab 16 komme ich trotzdem immer rein. Glaubt ihr, dass ich da reinkomme ?
8 Antworten
Das würde ich mir an deiner und an deiner Freundin Stelle nochmal gut überlegen. Das ist nämlich Urkundenfälschung, also eine Straftat http://dejure.org/gesetze/StGB/276.html
Deine Freundin kann dafür bis zu zwei Jahre Gefängnisstrafe bekommen, und du als Jugendliche (aber Strafmündige) musst ebenfalls mit einer Strafe rechnen.
Und heutzutage machen das viele also auch kleine 13 jährige Kinder und dann müssten die ja jede Tag mehrere Jugendliche anzeigen.
Lies dir mal den Paragraphen durch, den ich dir verlinkt habe. Der Missbrauch von echten Ausweispapieren fällt ebenfalls unter den Oberbegriff "Urkundenfälschung", und deine Freundin würde genauso hart bestraft wie du. Bzw. härter, denn sie könnte nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden.
Und für 13-jährige ist das völlig ungefährlich, die sind noch nicht strafmündig. Das heißt, da trifft die Strafe nur den Geisteshelden, der seinen Ausweis verleiht.
Übrigens wäre das Gericht nicht beeindruckt von dem Argument "Macht doch jeder", wenn es um eine Straftat geht. Und es ist eine Straftat.
Man muss dann halt gut darlegen, dass das Gör den Ausweis "unbefugt entliehen" (sprich: einfach aus dem Portmonee genommen) hat. Sonst macht man sich strafbar.
Na toll. Das würde bedeuten, dass sich unsere Fragestellerin dann nicht nur wegen Urkundenfälschung, sondern gleich auch noch wegen Diebstahl verantworten dürfte.
Ausbildungsplatz ade.
hängt vom türsteher ab. wir haben da keinen einfluss.. was machste, wenn du ihren ausweis verlierst bspw.? mir wäre das risiko da zu gross.. ich würde meinen ausweis auch nicht verleihen...
Das würde einen Missbrauch von Ausweispapieren darstellen. Er ist strafbar nach § 281 StGB und zwar für den Nutzer und den Überlasser.
http://dejure.org/gesetze/StGB/281.html
Wenn ihr also erwischt werdet und die Polizei gerufen wird...
Macht das lieber nicht,das ist Betrug und somit Strafbar.
Ja könnte sein aber wenn du erwischt wirst dann kannst du ne anzeige bekommen
Aber wo ist das eine Urkundenfälschung ? Das ist ja ein originaler Ausweis das ist höchstens ein Missbrauch von Ausweispapieren aber keine Fälschung. Oder nicht ?