Mit AM Führerschein Roller ausm Werk mit 65 km/h fahren?

4 Antworten

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Mit keiner Führerscheinklasse,Fahrerlaubnis darf man Kleinkrafträder fahren die Bauart bedingt mehr als 60 Km/h schaffen.

Du darfst sogar Roller fahren die über 100 Km/h schaffen.Aber nicht mit Klasse AM.Damit darfst du Kleinkrafträder bis 50cm3,bis maximal 60 Km/h fahren.Das mit den 60 Km/h gilt aber nur für Kleinkrafträder im Sinne der DDR Vorschriften wenn die nicht mehr als 50 cm3 haben und bis zum 28.02.1992 erstmalig in den Verkehr genommen wurden.

Alle anderen Kleinkrafträder - bis 50 cm3,bis 4 KW,dürfen maximal 40/45/50 Km/h.Was von 1984 bis 31.12.2001 erstmalig in den Verkehr gebracht wurde darf bis 50 Km/h.Bis 1984 nur 40 Km/h.Ab 2002 nur noch bis 45 Km/h.Wenn du mehr als 50 cm3,mehr als maximal 60 Km/h fahren willst brauchst du mindestens Klasse A1.Leichtkrafträder bis 125 cm3,maximal 11 KW/15 PS,ab 16 Jahren.Klasse AM ist da schon drin.Damit darfst du auch auf die Autobahn und Kraftfahrstraßen benutzen.Mit Kleinkrafträdern ist das verboten.Der Roller darf also bis zu 50 Km/h schnell sein wenn er bis 31.12.2001 erstmalig in den Verkehr gebracht wurde.Vom Baujahr her ist das wahrscheinlich.

Fährst du trotzdem mit dem Roller,was nur eine Bauform ist,machst du dich Strafbar.

Fahren ohne Fahrerlaubnis.§ 21,StVG,Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Das kann ernsthafte Schwierigkeiten nach sich ziehen.Das ist eine Straftat.

Das kann eine Freiheitsstrafe,Geldstrafe,Sozialstunden,Punkte in Flensburg geben,die Versicherung kann sich einen Teil des Schadens von dir zurück holen wenn du einen Unfall verursachst,Betriebserlaubnis ist erloschen.Wiederholungstätern droht sogar eine Freiheitsstrafe bis hin zur Führerscheinsperre,Führerscheinentzug wenn man als charakterlich ungeeignet zum führen eines KFZ gilt .Das Fahrzeug kann eingezogen werden.

Über 50 cm3,über 60 Km/h schnell,mehr als 4 KW - dafür ist mindestens Klasse A1 nötig.

http://dejure.org/gesetze/StVG/21.html

Vor 2002 fahren die laut Betriebserlaubnis 50kmh. Die Tachos gehen allgemein gegen den Mond sodass deine 65kmh gerad mal echte 50-55 sind. Somit biste im Normbereich und darfst damit fahren.(sofern nicht getunt worden ist)

Nein, das ist fahren ohne Fahrerlaubnis.

Wenn der Roller schneller als 45 (bzw 50 bei ältern Baujahren IIRC) fährt, brauchst du ein großes Nummernschild und entsprechenden Schein.

Wäre nicht verkehrt wenn du uns mal darüber informierst was das für ein Roller ist.Nur mit Baujahr kann keiner was anfangen.


ToBu99 
Fragesteller
 19.08.2014, 13:50

Der Roller ist ein Derbi Hunter

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