Mit 21 rausgeworfen werden wohin gehen?
Hat man noch Unterstützung von den Eltern zu erwarten bei Arbeitslosigkeit?
10 Antworten
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Jein - grundsätzlich bist Du schon für Dich selbst verantwortlich, andererseits gibt es eine lebenslange Unterhaltsverpflichtung in beiden Richtungen (also Deine Eltern für Dich und Du für Deine Eltern) - aber das lässt sich nicht mal eben so schnell aufdröseln.
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Das ist Grütze: https://www.juraforum.de/lexikon/unterhaltspflicht
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ändert nix daran, dass es ab 18 vorbei ist. egal wieviele pseudolinks du postest
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Das ist kein Pseudolink, das stellt die geltende Rechtslage recht gut dar - und Du hast offenkundig nicht einmal einen Blick hinein geworfen. Aber vielleicht hülfe Dir das Gesetz, lies mal § 1601 BGB ff.
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Wenn du nicht mehr bei den Eltern wohnst und arbeitslos bist, entweder gehe zum Jobcenter oder Arbeitsamt. Unterstützung müsstest du bekommen. Hast du eine Ausbildung? Hier spielt auch deine Gesamtsituation eine Rolle. Die kenne ich ja nicht.
Du wohnst definitiv alleine?
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du bist obdachlos und aus anderen Fragen wohl erkennbar alkoholkrank. Wahrscheinlich war es überfällig von deinen Eltern konsequent zu sein. Jetzt bist du aber auch noch obdachlos und kannst dich an die Obdachlosenhilfe der Kommune wenden. Ausserdem warst du wohl schon vorher arbeitslos, so dass du das Jobcenter darüber informieren musst, was sich geändert hat.
Viel wichtiger und richtiger wäre es, das zum Anlaß zu nehmen endlich deine Sucht und dein Leben in den Griff zu bekommen.
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Kommt drauf an ob deine Eltern streng oder nicht streng sind.
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Bis zum Ende Deiner Erstausbildung müssen sie Dich grundsätzlich unterhalten.
Versuche zunächst, bei Freunden, etc. unterzukommen und wende Dich an Jugendamt und Jobcenter.
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ein arbeitsloses Kind, dass durchaus in der Lage wäre zu arbeiten hat keine gesteigerte unterhaltspflicht
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Nur wenn es kein Interesse an einer Ausbildung zeigt.
Schreibt das Kind regelmäßig Bewerbungen um einen Ausbildungsplatz und sucht aktiv danach besteht die Unterhaltspflicht weiter.
Fürs ausschließlich chillen und zocken müssen Eltern aber nicht aufkommen.
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Dazu ist das Kind aber nicht verpflichtet, es kann dem Kind sogar nachteilig ausgelegt werden.
"Arbeitet jetzt in einem Job der keine Ausbildung erfordert, hat also offensichtlich nicht vor noch eine Ausbildung zu machen"
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die eltern sind nur zum unterhalt verpflichtet wenn kind in schule oder ausbildung ist. kind ist arbeitslos, somit ist es für sich selbst verantwortlich und muss für sich selbst sorgen. das jugendamt ist nicht mehr zuständig.
es gibt keine lebenslange unterhaltspflicht der eltern ggü. kind. das ist ab 18 vorbei