Minijob/nebenjob während der schule?

2 Antworten

Mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten ...

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Hallo, grundsätzlich erlaubt das Jugendarbeitsschutzgesetz leichte Jobs wie Zeitungen austragen ab 13 Jahren. Aber nicht jedes Zustellunternehmen bietet Schülern einen Job ab 13 Jahren an. Manche erst ab 14 oder 15 Jahren. Mit 17 ist das also kein Problem. Du kannst auf www.zustellerkom.de nachschauen, ob aktuell bei dir vor Ort ein Schülerjob zum Zeitung austragen für dein Alter angeboten wird. Einfach Postleitzahl und Alter eingeben. Viel Erfolg!