Minijob und teilzeit (was ist die hauptbeschäftigung)?
Hallo,
Ich habe die Schule dieses Jahr abgeschlossen und seit über einem Jahr einen Minijob (max. 450€ monatl.). Ich möchte nun einen Teilzeitjob annehmen (ca. 800€ monatl.) und muss dort angeben, ob dies Haupt- oder Nebenbeschäftigung ist.
3 Antworten
Hallo,
ab einem durchschnittlichen monatlichen Verdienst von 450,01 Euro handelt es sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Umgangssprachlich wird eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auch als Hauptbeschäftigung bezeichnet. Nimmst du also eine Beschäftigung mit einem monatlichen Verdienst von ca. 800 Euro an, ist das deine Hauptbeschäftigung und der 450-Euro- Minijob deine Nebenbeschäftigung.
Viele Grüße,
das Team der Minijob-Zentrale
Dein Midijob (versicherungspflichtige Teilzeittätigkeit) ist demnach deine Hauptbeschäftigung: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_basiswissen/01_grundlagen/04_mehr_als_450/basepage.html
wie z.B.: Verdient ein Arbeitnehmer regelmäßig 450,01 bis 1.300 Euro monatlich, befindet er sich im sogenannten Übergangsbereich. Damit ist seine Beschäftigung ein Midijob.Günstige Sozialversicherung für Midijobber
Ein Midijobber muss nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen, ist aber dennoch umfassend in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgesichert. Sein Beitragsanteil richtet sich innerhalb des Übergangsbereichs nach einem fiktiven Wert, der über eine Formel ermittelt wird.
Dein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung als Nebenjob: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/01_Entgeltgrenze/node.html
Gruß siola55
Die sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ist immer der Hauptjob.