Minijob und Gewinn aus Krypto versteuern?
Bei einem Minijob muss man ja keine Steuern zahlen, wenn ich jetzt zusätzlich Geld durch kryptos verdiene und diese als private Veräußerungsgeschäfte versteuer, muss ich dann auch das Geld vom Minijob versteuern oder steht das außen vor?
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/anTTraXX/1709827570161_nmmslarge__0_0_600_600_4fee819298c8c930db80f1e6a5281d67.png?v=1709827570000)
Auch Minijobs sind steuerpflichtig. Bei dieser Beschäftigungsform kann die Lohnsteuer vom Arbeitsentgelt pauschal oder nach den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen des Minijobbers (Steuerklassen) erhoben werden. Der Arbeitgeber legt fest, ob die Lohnsteuer pauschal an die Minijob-Zentrale oder individuell an das Finanzamt gezahlt wird.
Wenn dein AG nicht pauschal versteuert, so sind die Einkünfte aus dem Minijob auch zu erklären und zusammen mit dem Krypto Erträgen zu versteuern.
Ist der Minijob pauschal besteuert, taucht dieser in der Erklärung nicht auf.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/odderanders/1662454663381_nmmslarge__0_702_1080_1080_c755598f462f056637d9c60b45619e19.jpg?v=1662454664000)
Ja, das Geld aus dem Minijob und die Gewinne aus Krypto müssen getrennt versteuert werden.
Minijob:
Einkommensteuerfrei bis zu 522€ pro Monat (4.600€ pro Jahr) 💸
Sozialversicherungsfrei 🆓
Kryptogewinne:
Private Veräußerungsgeschäfte:
Freigrenze: 600€ pro Jahr 💰
Spekulationsfrist: 1 Jahr ⏳
Steuer: Einkommensteuersatz auf den Gewinn 💸
Einkommensteuererklärung Pflicht, wenn die Freigrenze überschritten wird 📝
Zusammenfassend:
Minijob und Kryptogewinne sind zwei verschiedene Einkommensquellen. 💸
Die Steuerfreiheit des Minijobs gilt nur für den Minijob selbst. 🆓
Kryptogewinne müssen zusätzlich versteuert werden, wenn die Freigrenze überschritten wird. 💰
Lie Grüße 💌
![](https://images.gutefrage.net/media/user/odderanders/1662454663381_nmmslarge__0_702_1080_1080_c755598f462f056637d9c60b45619e19.jpg?v=1662454664000)
Das ist so nicht ganz richtig.
Wieso nur 522 €? Die Grenze liegt bei 538 €.
Zumal ein Minijob nie steuerfrei ist. Entweder wird er pauschal oder individuell nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen besteuert (Die Wahl trifft der Arbeitgeber).
600 € waren es zuletzt in 2023. Seit 2024 beträgt die Freigrenze nunmehr 1.000 €.