Minijob jedes Wochenende arbeiten?
Also ich arbeite seit ein paar Monaten in einer Tankstelle als Aushilfe und normalerweise hatte ich auch gute Arbeitszeiten, mal in der Woche und ab und zu am Wochenende.. aber in letzter Zeit muss ich immer nur am Wochenende arbeiten und das jedes Wochenende Samstag und sonntags ist das überhaupt erlaubt? Weil ich kann ja auch in der Woche arbeiten, da ich die Zeit dazu habe und vorher ging das ja auch alles problemlos. Ich habe darüber auch mit dem Chef geredet aber er meint nur ist halt so..
1 Antwort
Niemand zwingt dich auf Dauer, diesen Minijob auszuüben! Dann such dir eben eine Tanke welche dich auch wochentags arbeiten läßt...
Gruß siola55
PS: Zahlt dein Chef dir dann wenigstens den Sonn- und Feiertagszuschlag zum Minijoblohn sowie den Mindestlohn ab 1.7.2021 sind dies 9,60€/Std.!?
Siehe hierzu mal in der minijob-zentrale.de unter Arbeitsrecht -> Arbeitsbedingungen:
-> Mindestlohn: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/04_arbeitsrecht/02_mindestlohn/node.html
-> div. Zuschläge: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/01_Entgeltgrenze/node.html
wie z.B.: Steuerfreie Einnahmen zählen nicht zum VerdienstHat Ihr Minijobber steuerfreie zusätzliche Einnahmen, zählen diese nicht zu seinem regelmäßigen Verdienst. Dazu gehören einmalige Einnahmen oder laufende Zulagen, Zuschläge und Zuschüsse, wie z. B. Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge!!!
-> Entgeltfortzahlung: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/04_arbeitsrecht/04_entgeltfz/node.html
Gruß siola55
PS: Mit Ausnahme der Zuschläge für Nachtarbeit besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Zuschläge und Zulagen. Ein entsprechender Anspruch des Arbeitnehmers kann sich nur aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung, einer betrieblichen Übung oder einem Arbeitsvertrag ergeben.
Gesetzlich ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, einen Sonntagszuschlag zu zahlen. Aber der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin kann trotzdem einen Anspruch auf den Zuschlag haben.
Weitere Infos hierzu: https://www.iww.de/lgp/sozialversicherung/lohnzuschlaege-darauf-sollten-arbeitgeber-bei-der-gewaehrung-von-sonn-feiertags-und-nachtzuschlaegen-achten-f97697
Zahlt dein Chef dir dann wenigstens den Sonn- und Feiertagszuschlag
Solche Zuschläge gibt es nur bei entsprechender vertraglicher Vereinbarung.
Es besteht aber Anspruch auf mindestens 15 freie Sonntage im Jahr.