2 Antworten

Leider nein. Die Stelle ist für 4 Monate ausgeschrieben, Du darfst aber nur max. 4 Wochen jobben (Ferienjob).

Aus dem Internet:

Jugendliche ab 15 Jahren dürfen bis zu vier Wochen Vollzeit (ca. 35 bis 40 Stunden in der Woche) in den Ferien arbeiten. Sie dürfen auch in einem Gewerbe (beim Bäcker, Floristen oder Ähnliches) arbeiten.


VinceJosh 
Beitragsersteller
 07.03.2022, 14:15

Ist aber ein Minijob und kein Ferienjob. MIt 15 Jahren darf man doch schon Minijobs machen.

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Rechtlich gesehen wäre das möglich, allerdings mache ich Dir da wenig Hoffnung. In der Regel gibt es bei den größeren Einzelhändlern die Altersgrenze von 16 Jahren.

Wenn der Markt bei Dir um die Ecke ist, würde ich dort mal persönlich vorbeischauen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Langjährige Tätigkeit als Ausbilder