Minijob als Jugendliche mit Arbeitslosengeld 2?
Hallo , ich möchte einen Minijob machen und bin 17 Jahre alt . Ich habe gehört dass man jetzt mit Arbeitslosengeld 2 jetzt als jungendlicher bis zu 520€ verdienen kann ohne dass etwas abgezogen wird. Wisst ihr vielleicht ob das stimmt ? Seid 2023 soll jetzt eine neue Reglung sein .
vielen Dank
3 Antworten
Erst ab Julei erhöht sich beim Bürgergeld der Grundfreibetrag für unter 25jährige Schüler, Azubis und Studis auf 520€. Zurzeit bleiben von einem Minijob lediglich 100€ plus 20% darüberhinaus anrechnungsfrei; bei 520€ also dann 184€.
Ja, das stimmt.
Steuern fallen darauf nicht an, und Sozialabgaben zählt dann nur der Arbeitgeber. Bei dir landen 100% des bruttos auf dem Konto, solltest du unter 520 Euro bleiben
Da hast du natürlich Recht. Der Freibetrag da liegt irgendwo bei 100-150 Euro.
Ich habe gehört dass man jetzt mit Arbeitslosengeld 2 jetzt als jungendlicher bis zu 520€ verdienen kann ohne dass etwas abgezogen wird.
Das ist komplett falsch.
Solange du ALG 2 bezieht, wird selbstverständlich dein Minijob angerechnet und Geld abgezogen von deinem Satz.
Richtig - aber da der FS ALG 2 bezieht, wird es logischerweise angerechnet und was vom ALG 2 abgezogen was eigentlich die Frage hier war!