Minderjähriger Sohn hat versehentlich auf Web.de einen Deezer Premium Abo abgeschlossen. Was nun?
Guten Tag,
Mein Sohn, der damals 17 Jahre alt war, hat einen Deezer Premium Abo abgeschlossen.
Er hat die ersten 3 Monate versäumt, sodass daraus ein Jahres Abo entstanden ist.
Meine Frage ist jetzt, ob dieser Abo überhaupt gültig ist, da solche Abos erst ab 18 Jahren abgeschlossen werden dürfen. Falls ja, bekommen wir eine Rückerstattung des Geldes?
Mit freundlichen Grüßen,
08457
6 Antworten
Wenn für den Abschluss eines solchen Abos ein Mindestalter von 18 Jahren verlangt wird, dann ist das Abo deines Sohnes ungültig. Da er als Minderjähriger sowieso nicht voll geschäftsfähig ist, ist bei jedem Vertragsabschluss die Erlaubnis der Eltern zwingend erforderlich, außer es handelt sich um sehr geringe Beträge (siehe Taschengeldparagraph). Der Anbieter muss dafür Sorge tragen, dass das Mindestalter bei Vertragsabschluss eingehalten wird (z. B. durch Personalausweis mit Onlinefunktion). Tut er das nicht, muss er die Konsequenzen tragen. Rechtlich sollte die Rückerstattung des Geldes kein Problem sein. Es kann jedoch sein, dass der Anbieter auf stur schaltet, sodass ihr mit einem Anwalt drohen müsst.
Verträge mit Minderjährigen sind grundsätzlich "schwebend unwirksam". D. h. wenn die Eltern dem Vertrag widersprechen, muss der Anbieter vom Vertrag zurücktreten, ohne Wenn und Aber.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/wenn-kinder-vertraege-schliessen_068468.html
Das gilt für Direktkäufe, z. B. die CD im Laden, die Tafel Schokolade, das PC-Spiel im Geschäft und so weiter. Für das o. g. Abo gilt das nicht, denn ein Abo beinhaltet regelmäßig wiederkehrende Kosten, was einem Ratenvertrag gleichkommen würde.
Ich habe gerade eine Mail erhalten, dass ich die Geburtsurkunde meines Sohnes und eine Erklärung zur unfreiwilligen Abo mit meiner Zustimmung schicken soll.
Das Problem ist, daß der Sohn betrogen und gelogen hat und vorgegeben hat, daß er schon 18 ist. Das ist Betrug und kann geahndet werden.
Das sind aber zwei verschiedene Paar Schuhe. Das Vorgaukeln entbindet den Anbieter nicht davon, bei nachheriger Kenntnis den Vertrag zurücknehmen zu müssen.
Eine Anzeige würde sehr wahrscheinlich nichts bringen, da sie vermutlich wegen Nichtigkeit eingestellt würde.
Was willst Du nun machen?
Willst Du zugeben daß er obwohl er Minderjährig war das Abo nicht bestellen durfte und somit sich strafbar gemacht hat und betrogen hat?
Daher gibt Deinen Sohn einen hinter die Löffel, zahle das Abo und kündige es sofort.
Soweit ich weiß ist der Sohn trzdm Haftungspflichtig und hat bei der Anmeldung wahrscheinloch angegeben das er bereits 18 Jahre alt ist und wenn er das getan hat kann man nicht mit dem Argument kommen das es nicht geht unter 18 da er mit der Angabe er sei schon 18 einen Vertragsbetrug begangen hat und deswegen sollte man das überhaupt nicht erwähnen
Wie meinen Sie das? Ich habe gerade eine Mail erhalten wo ich die Geburtsurkunde meines Sohnes schicken soll und eine Erklärung zur unfreiwilligen Deezer Abo mit meiner Zustimmung.
Versehentlich? Wohl kaum.
Er muss Daten eingeben und sich für älter dafür machen.
Melde dich bei denen. Schicke ihnen eine Kopie des Ausweises. Möglich, dass sie dich vorzeitig aus dem Vertrag lassen.
Er hat eine Leistung bekommen. Erstattung zu verlangen wäre demnach schon unverschämt. Zudem hat er sich eine Leistung erschlichen, indem er sich älter machte.
Grundsätzlich? Also in Deinem schönen Link steht dann u.a. auch...
"4) Und ewig lockt das Taschengeld
Eine Sonderregelung sieht der Gesetzgeber in § 110 BGB vor. Dieser etwas sperrig formulierte Paragraph besagt im Grunde, dass ein Minderjähriger im Alter zwischen sieben und siebzehn Jahren mit seinem Taschengeld wirksam Verträge schließen kann, ohne dass die Eltern zustimmen müssen. Grundbedingung dieser Regelung ist aber, dass der Minderjährige den Preis vollständig bezahlt, das heißt, Ratenkauf ist nicht möglich."
Hier handelt es sich auch um keinen Ratenkauf und die Wahrscheinlichkeit ist nicht gering, dass ein 17-Jähriger das mit seinem Taschengeld bezahlen kann... ;-)