Mietwagen gebucht, vor Ort nicht verfügbar, Entschädigungsanspruch?

2 Antworten

Ich kenne das so, dass man, gegen Aufpreis, ein konkretes Modell buchen kann.

Die normalen Tarife bieten zwar auch Modelle, aber bei nicht Verfügbarkeit haben die Anbieter vertraglich das Recht eine adäquate Alternative zur Verfügung zu stellen.

Die Antriebstechnik war bei mir bisher nicht Teil einer Ersatzverfügbarkeit, hierbei ging es immer nur um die Klasse des Fahrzeugs.

Vorweg: Ich bin kein Jurist, daher ist das hier ein Laienrat.

So wie ich das sehe, hast du, wenn überhaupt, einen Vertrag mit dem Plattformbetreiber Expedia. Ein Vertrag im Sinne des BGB kommt zustande, wenn ein Angebot vorliegt und dieses angenommen wird.

Angebot + Annahme = Vertrag.

Da der Vertrag online abgeschlossen wurde, besteht ein Rücktrittsrecht für dich als Verbraucher (Fernabsatz), das nur der Vollständigkeit halber erwähnt sei.

Als erstes müsste man jetzt in den "Vertrag" schauen, welche Leistungen darin vereinbart wurden. Das geht eigentlich nur, wenn dieser irgendwie schriftlich geschlossen wurde, denn nur dann kann man ja im Text nachlesen.

Falls der Vertrag besteht und eine Seite ihre Pflichten nicht erfüllt hat, kannst du als Verbraucher wählen, ob du Nacherfüllung, Minderung oder Rücktritt forderst. Dazu musst du dem Vertragspartner eine Frist setzen. Ist das, was du forderst, unverhältnismäßig, kann der Vertragspartner auch eine andere Möglichkeit vorschlagen.

Um eine Chance auf Entschädigung zu haben, solltest du dem Vertragspartner in dem Schreiben, in dem du die Frist setzt, auch gleich ankündigen, dass du ihn für eventuelle Mehrkosten verantwortlich machst.

Jetzt kommt etwas, was eigentlich nur Anwälte beurteilen können: Wenn der Schaden entsprechend hoch ist, lohnt es sich, einen Anwalt einzuschalten. Andernfalls könnte der Anwalt teurer sein als der Schaden selbst.

Falls du im Urlaub bist und die Dinge vor Ort entsprechen nicht deinen Erwartungen bei der Buchung, bist du möglicherweise in einer guten Position. Die Rechtsprechung erwartet nicht, dass du im Urlaub sofort Computer und Drucker zückst und juristisch fundiert auf die Mängel reagierst. Ein Handyfoto, das den Mangel dokumentiert, kann aber immer hilfreich sein. Damit gehst du dann zu einem auf Reiserecht spezialisierten Anwalt, und der holt raus, was rauszuholen ist. Die machen den ganzen Tag nichts anderes.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Habe den PKW Fuhrpark meiner Firma auf BEV umgestellt.