Mietvertrag Reptilien?
Darf ich als Vermieter , im Mietvertrag , die Haltung von Schlangen , Spinnen und von Ratten und Mäusen verbieten ?
2 Antworten
Nein, aber sogenannte „Gefahrtiere“ wie zum Beispiel giftige Schlangen, Panzerechsen oder potenziell gefährliche Spinnen benötigen daher in jedem Fall die Erlaubnis des Vermieters, da gefährliche Arten laut Mietrecht nicht geduldet werden müssen.
https://www.reptilienauffangstation.de/de/tiere/ich-moechte-ein-tier-aufnehmen/gefahrtiere
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Haustiere
Papageien, Ratten, Frettchen und gefährliche Exoten können verboten werden, aber keine harmlosen Schlangen, Echsen oder Spinnen.