Mietminderung?

2 Antworten

Eine nicht funktionierende Kilospülung ist auf jeden Fall eine Mietminderung und berechtigter Grund einen Teil der Miete einzubehalten. Davon wird dein Vermieter allerdings weniger begeistert sein und es könnte sein, dass das ganze in einem Rechtsstreit und am Ende mit der Kündigung der Wohnung endet.

Weiß nicht wie euer Verhältnis generell ist bzw. ob Du einen Streit riskieren willst. Denn auf dem Mietwohnungsmarkt schaut es ja derzeit nicht so toll aus und eine Kündigung wegen angeblichen "Eigenbedarfs" ist schnell mal ausgebrochen. Da hast Du als Mieter grundsätzlich eher schlechte Karten. Aber wie gesagt, eine nicht funktionierende Kilospülung wäre auf jeden Fall Grund für eine Mietkürzung.

Dein Vermieter ist allerdings wiederum verpflichtet diesen Mangel umgehend zu beheben. Denn Vermieter haben nicht nur Rechte sondern auch Pflichten! Darauf würde ich deinen Vermieter nochmals hinweisen, dass er den Mangel bitte umgehend beheben soll, ansonsten behältst Du dir weitere Schritte vor.

Am besten wäre es allerdings wenn ihr auf friedlichen Weg eine Lösung finden würdet. Denn schon allein die Andeutungen, dass Du dir weitere Schritte vorbehältst, kann zu erheblichen Verstimmungen bei deinem Vermieter führen und das Mietverhältnis nachhaltig belasten.


Mineeee784 
Beitragsersteller
 15.07.2024, 22:48

Also die Wohnung ist sowieso schon zum Ende des August gekündigt.

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JulietteLima  15.07.2024, 23:33
@Mineeee784

Wenn das so ist, dann würde ich da direkt eine Mietminderung gelten machen.

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Die einzige Toilette in der Wohnung ist nicht benutzbar: 80 % Mietminderung (LG Berlin MM 1988, 213) Die Toilettenspülung ist wegen eines unzureichenden Wasserdrucks nicht oder kaum benutzbar: 15 % Mietminderung (AG Münster WuM 1993, 124)