Mieterin ignoriert mich (Vermieter), was kann ich tun?

4 Antworten

Mit wem hast Du einen Mietvertrag über was?

Und: In die Wohnung rein gegen ihren Willen darfst Du nicht.


Mieze980 
Beitragsersteller
 21.06.2020, 00:40

Zuerst sind beide zusammen mit Kindern in das Haus als gesammtes eingezogen. Standen zusammen in einem Mietvertrag. Dann Hatten sie sich lt. ihm irgendwann getrennt, blieben aber in dem Haus wohnen und teilten die obere und untere Etage in jew. eine Wohnung und jeder hatte einen eigenen Mietvertrag. Nun kündigte er und lt. ihr ist er bereits komplett weg. Ohne irgendeine Absprache bzgl. einer Wohnungsübergabe oder sonst irgendwas. Ich hab gar nichts von ihm, keine neue Tel. oder Adresse. Sie ist nun die einzige dort und kann das genaz Haus nutzen, obwohl sie nur einen Vertrag über die untere Hälfte hat. Selbst wenn ich rein könnte, kann ich nich einfach ne Mauer durch die Treppe ziehn und den zweiten Eingang zur oberen Etage ebenfalls zumauern. Zumal ich soweiso nicht rein kann. Also nutzt sie alles und zahlt, so sie denn weiter wenigstens ihren Teil der Miete zahlen will, nur die Hälfte.
Und die Frage 'über was' versteh ich nicht. Ich schrieb doch: ein Einfamilienhaus. B

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DerEinsiedler  21.06.2020, 00:50
@Mieze980

Naja.

Hast Du EINEN Mietvertrag mit 2 Leuten über EIN Objekt? In diesem Fall schulden beide die Miete für das Objekt.

Hast Du zwei Mitverträge mit 2 einzelnen Personen über 2 Sachen (welche), dann schuldet jeder die Miete für seine "Sache". Du kannst ja nicht das Haus 2 mal vermieten...

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Mieze980 
Beitragsersteller
 21.06.2020, 00:52
@DerEinsiedler

Wie ich schrieb. ZUERST beide zusammen. Dann nach deren Trennung sollten beide vom Amt jeder einen Vertrag machen. (Das lief auch so 2 jahre etwa) nun kündigte ER SEINEN Vertrag über die Obere Hälfte/Obere Wohnung, welche nach wie vor erreichbar bleibt für die verbliebene Mieterin. Ich müsste also durch IHREN Teil, um nach oben zu gelangen und selbst wenn man kann da nichts trennen außer Mauern ziehen.

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DerEinsiedler  21.06.2020, 00:55
@Mieze980

Beantworte die Frage sonst kann man dir nichts raten:

Der aktuell gültige Vertrag: Was hat die Frau gemietet? Das halbe Haus oder das ganze haus? Was (welche Leistung) SCHULDEST DU IHR?

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Mieze980 
Beitragsersteller
 21.06.2020, 01:10
@DerEinsiedler

Ok, noch mal: SIE hat in IHREM Vertrag die eine unter Hälfte des Hauses gemietet. Punkt. NUR das dürfte sie also nutzen. Ich wüsste nicht welche Leistung ich ihr schulden würde. Ihr steht die untere Hälfte zur Anmietung zu, die hat sie.

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DerEinsiedler  21.06.2020, 01:11
@Mieze980

Ja du schuledest ihr die bewohnbare untere Hälfte... rest siehe Oben. 1. Rede mit Amt 2. Rede mit Ihr. 3. Hilft alles nix: Spezialist befragen...

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Mieze980 
Beitragsersteller
 21.06.2020, 01:16
@DerEinsiedler

ersteres hab ich reichlich probiert, da geht nix. Amt fragen, wäre mein nächster Schritt. Und Spezialisten kosten Geld... das hab ich nicht. Deshalb bin ich hier, damit ich soviele Möglichkeiten, was man sonst tun kann, sammeln kann.

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DerEinsiedler  22.06.2020, 11:03
@Mieze980

Ich hab mich mal schlau gemacht bei jemand der Mietrecht kann:

  1. Die Frau darf da wohnen bleiben. Schließlich hat sie das eine Geschoss gemietet. Sie muss auch nicht mehr zahlen oder so.
  2. Die Frau darf den anderen Bereich nicht nutzen (den hat sie ja nicht gemietet) - ob du das sicherstellen kannst ist eine andere Sache
  3. Die Frau muss auch nicht mehr zahlen
  4. Du darfst den frei gewordenen Teil normal vermieten
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so viel liest bestimmt kaum jemand - wenn ich jemanden erreichen möchte, dann rufe ich natürlich nicht von meiner eigenen nummer bei dem an. Borge dir doch mal ein festnetztelefon vom nachbarn ;) oder am besten aus einer anderen stadt, am aller besten hat das die selbe vorwahl wie das arbeitsamt ;)

und dann erklärst du der dame das du eigenbedarf anmelden musst, wegen finanzieller notlage "in der zukunft - du kannst deinen gläubigern nicht mehr solvenz garantieren seit der trennung"


Mieze980 
Beitragsersteller
 21.06.2020, 00:45

Also, wenn jemand nicht erreicht werden will, und eine fremde Nr. anruft. Würde ICH auch nicht unbedingt rangehen, vorallem wenn ich sowas treibe wie sie. Zumal ich nicht wissen konnte dass das nicht-zurück-melden länger als ein paar Tage geht. Laut dem Mann hatte die Frau einen Schlaganfall, es hätte druchaus sein können, dass sie im KH ist oder sonst was.
Und Eigenbedarf kann man so einfach unter den Tisch fallen lassen? Ich hab keine Ahnung von sowas. Daher frag ich 'so blöd'.

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xxfistexx  21.06.2020, 00:47
@Mieze980

du benötigst einen rechtsbeistand. Keine antworten hier, die werden dich kein stück weiter bringen glaube ich.

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Mieze980 
Beitragsersteller
 21.06.2020, 00:47

Und zum 'soviel liest kaum jemand' die Situation ist offenbar noch nicht ausreichend erklärt genug, wenn es offenbar noch nicht klar ist, wer mit wem welchen Vertrag hat. Siehe anderen Kommentar.

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xxfistexx  21.06.2020, 00:52
@Mieze980

ja man kann die sache auch knapper zusammen fassen aus meiner sicht.

  • mann getrennt von der alten
  • die hat nen KH aufenthalt gehabt
  • mietvertrag stehen "NAME/N (EINER / BEIDE)
  • habe das haus geerbt, die alte will jetzt einen nachmieter "für ihn" finden..
  • WG? HÄÄ? den vertrage habe ich "zwar mit ihr / doch aber mit ihm"

aber ich habe null ahnung, was kann ich jetzt tun?

kann ich den vertrag außerordentlich kündigen, weil das vertrauensverhältnis gebrochen wurde durch die kontaktsperre und die falsch gesetzten erwartungen.. die alte sagte vor 14 , mich würde jemand anrufen der die miete bezahlen wird für sie und das regelt.

brauche ich etwa einen anwalt, ich habe null ahnung und nur geerbt.

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Mieze980 
Beitragsersteller
 21.06.2020, 00:55
@xxfistexx

Würde ich das jetz so lesen, könnt ich wiederum nicht viel mit anfangen. Aber den Tip mir der außerord. Kündigung werde ich erücksichtigen, danke!

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Warum hast Du denn zugestimmt, dass der Mann allein ausziehen konnte? Du hast mit beiden einen Mietvertrag, also können sie auch nur gemeinsam kündigen.

Du kannst natürlich nur mit der Frau auch einen Mietvertrag machen, aber die Miete wird das Jobcenter dann nicht bezahlen.

Wenn sie weiterhin dort wohnen bleiben will, muss sie eben alleine die ganze Miete übernehmen.

Das solltest Du ihr mitteilen, wenn die erste Miete kommt, die kleiner ausfällt.


Mieze980 
Beitragsersteller
 21.06.2020, 00:42

Nach der Trennung haben sie beide jeder einen Vertrag machen sollen. Wohl vom Amt. Ich kanns nicht nachvollziehen, die werden mir vom Amt aus keine Infos dazu geben.
Sie hat also einen eigenständigen Vertrag. Nur kann sie halt so wies ist beide Wohnungen nutzen, da man es nicht einfach so trennen/abschließen what ever kann.

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Oma1705  21.06.2020, 00:47
@Mieze980

Dann solltest Du mit ihr jetzt wieder einen Mietvertrag über das ganze Haus machen. Geht sie nicht darauf ein, weil das Jobcenter da ja nicht bezahlt, dann muss sie ausziehen.

Ist eine verzwickte Sache.

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Mieze980 
Beitragsersteller
 21.06.2020, 00:50
@Oma1705

Kann sie dann nicht einfach den bestehenden VErtrag nehmen und sagen: ich brauch keinen neuen, der ist rechtsgültig? Mit welchem Recht kann ich ihr denn diesen Vertrag quasi aufdrängen?

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DerEinsiedler  21.06.2020, 00:52
@Mieze980

Die Frage ist, wieso DU dir einen komischen vertrag aufdränen hast lassen.

Die Frage ist im Moment ganz einfach:

WAS hat sie im MOment genau für welchen Pries gemietet?

Das halbe Haus, oder das ganze Haus?

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Oma1705  21.06.2020, 00:53
@Mieze980

Nun, immerhin darf sie dann auch nur die Hälfte des Hauses bewohnen. Melde Dich mal bei ihr an und sieh Dir die Sache an.

Sind in der Etage, die derzeit nicht bewohnt sein sollte, noch irgendwelche Dinge, die Dir nicht gehören, dann solltest Du ihr das verweigern oder einen Mietvertrag für das ganze Haus aufdrängen.

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Mieze980 
Beitragsersteller
 21.06.2020, 01:03
@DerEinsiedler

Wieso ich mir einen komischen Vertrag aufdrängen lassen habe? Es gab nie Probleme mit denen bis jetzt. Dann kam es vom Amt, dass die das getrennt regeln sollen. Das kann ich nicht prüfen, aber ich bin auf die Miete angewiesen und ich wollte nicht das die deswegen ausziehen(müssen). Und weil ich leider in der Schule nur gelernt hab wie man Gedichte in 3 versch. Sprachen interpretiert, nur nix sinvolles wie Vertragsrecht oder Stererklärung oder sonstiger Dinge.
Und noch mal: SIE hat die UNTERE ETAGE eines EINFAMILIENHAUSES gemietet. Ihr Ex die OBERE, bis er nun kündigte. Sie kann aber beide nutzen, weil beides nicht getrennt von einander ist, und über eine TReppe zu erreichen. Ich kann also nichts dicht machen, selbst wenn ich ins Haus käme. Also hat sie nur das halbe Haus gemietet, wird aber alles nutzen. Und Vorwürfe wieso ich was gemacht habe, bringen jetzt auch nix, es gibt kein Resetbutton.

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DerEinsiedler  21.06.2020, 01:05
@Mieze980

ok schwieriger Fall.

ich fürchte da kommst Du echt nur mit einem Experten weiter, weil den oberen Teil wirst du ja so nicht an wen anders vermietet bekommen...

Vielleicht kannst Du das probieren: sprich mit dem Amt, dass sie jetzt das ganze Haus bewohnt und nicht das halbe - und schau ob da was geht.

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Oma1705  21.06.2020, 01:05
@Mieze980

Man kann nicht alles in der Schule lernen. Es gibt aber bei den meisten Eltern, die man fragen kann, die einem etwas erklären können. Außerdem gibt es Internet, wo man sich schlau machen kann.

Die meisten hängen einige Zeit am Tag im Internet, aber sind nicht in der Lage, sich zu informieren. Warum muss das alles von der Schule kommen?

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Mieze980 
Beitragsersteller
 21.06.2020, 01:07
@Oma1705

Naja, mein Opa starb und ich erbte das Haus. Was seine Lebensgefährtin nicht hat mitgehen lassen, blieb im Haus und so wie das war übernahm die Familie (also die Frau un ihr Ex, um die es geht) das Haus. Was die nach Einzug reinoder raus geworfen haben, entzieht sich meiner Kentniss. Es ist auch schon 2007 gewesen, deren Einzug. Aber vllt. lässt sich was darüber erreichen dass sich die Wohnungen nich trennen lassen und entweder das ganze Haus gemietet werden muss oder sie muss ausziehen. Besondere Umstände, oder der u.g. Vertrauensbruch. Sowas.

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Oma1705  21.06.2020, 01:08
@Mieze980

Kann Dir eigentlich nur empfehlen, dass Du Dir dazu Hilfe holst. Allein wirst Du das wahrscheinlich nicht schaffen.

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Mieze980 
Beitragsersteller
 21.06.2020, 01:13
@Oma1705

Darum gehts. Ich muss wissen wo ich Hilfe kriege. Was ich ggf. jetzt auch allein tun kann. Nicht das wieder jemand kommt, mit: Ja hätten se ma... Muss auch sagen, dass meine Mutter mit einigen Anwälten zutun hatte, zwar nicht mit dem Thema hier, aber die meisten haben einfach total versagt und nur Geld sehen wollen. Daher bin ich kein großer Fan davon sofort zu so jem zu rennen. denn ein Honorrar für ein Erstgespräch kostet min.(!) 250 € was ganz einfach 1/4 meines gesammten EInkommens ausmacht. Wie ich sagte ich bin auf jeden Fitzel Geld angewiesen, damit ich nicht aufs Amt angewiesen sein muss.

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Oma1705  21.06.2020, 01:15
@Mieze980

Dann bist Du sicher auch auf die Miete angewiesen. Es gibt den Haus- und Grundbesitzerverein, vielleicht auch noch andere. Die sollten Dir auch weiterhelfen können. Musst sicher was bezahlen, aber ich denke mal, weniger als bei einem Anwalt. Kannst sicher im Internet was dazu finden.

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Mieze980 
Beitragsersteller
 21.06.2020, 01:17
@Oma1705

Da erkundige ich mich mal, danke. Wird sicher das Pendant vom Mieterbund sein.

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Anwalt. Jemand anderes kann dir, nach deiner Schilderung, nicht helfen.