Mevlüt Trauerfeier im Islam

3 Antworten

Abschied und Trauer im Islam

Der Koran lehrt, dass der Tod unvermeidbar ist und somit die letzte Erfahrung im irdischen Da sein ist. Der Verstorbene tritt dabei in eine andere Existenzform über. Da der Tod im Islam als Erfüllung des Lebens gilt, aber nicht als dessen Ende, sollen sich Sterbende nicht gegen den Tod auflehnen. Im islamischen Kulturkreis erlernen die Menschen den Umgang mit dem Sterben schon in ihrer Kindheit.

Sterbende nicht allein lassen dient als Pflicht. Der Sterbende soll spüren, dass er begleitet ist durch die Anwesenheit seiner Familie und Freunde. Menschen, die Konflikte mit dem Sterbenden hatten oder ihm gegenüber Schuldgefühle hegen, bitten ihn um Vergebung; andersherum muss auch dem Sterbenden die Gelegenheit gegeben werden, um Verzeihung zu bitten. Nach islamischem Verständnis wird der Verstorbene nach dem Eintritt des Todes einer rituellen Waschung unterzogen und in Leintücher gewickelt. Dies muss so schnell wie möglich geschehen, so dass der Tote zur Ruhe kommt. Sie darf nur vom Muslimen ausgeführt werden, dabei ist es zu beachten, dass verstorbene Frauen nur von Frauen und verstorbene Männer nur von Männern gewaschen werden dürfen; es sei denn, dass es sich um die Ehefrau bzw. den Ehemann handelt. In diesen Tüchern, also ohne Sarg, soll der Verstorbene ins Grab gelegt werden, auf die rechte Seite oder auf den Rücken und mit Blickrichtung nach Mekka. Die Bestattung soll unverzüglich, möglichst noch am Sterbetag erfolgen. Dies wird begründet mit der Achtung vor den Toten, deren Bestattung keine Geschäfte vorgezogen werden sollen. Für gläubige Muslime ist die Erdbestattung die einzig mögliche Bestattungsform, die Feuerbestattung ist im Islam nicht zugelassen.

Die Aussegnungshalle oder sonst der Raum für die Trauerfeier soll frei sein von christlichen Symbolen wie dem Kreuz oder der Darstellung des auferstandenen Christus und frei von jeglicher Form des Grabschmucks. Es ist „jungfräulicher“ Boden vorzusehen, das heißt, es darf in der entsprechenden Grabstätte vorher keine andere Bestattung stattgefunden haben. Grundsätzlich ist (wie im Judentum) ein „ewiges Ruherecht“ vorzusehen. Auf deutschen Friedhöfen existieren gesetzliche Ruhefristen, die dann regelmäßig das Nutzungsende bedeuten. Es ist allerdings möglich, das Nutzungsende jeweils auf Antrag zu verlängern, insofern ist allerdings darauf zu achten, dass von Beginn an verlängerbare Grabstellen gewählt werden. Eine strenge „Ewige Ruhe“ ist so aber nicht gewährleistet. Allerdings schreiben die Religionsvorschriften die "Ewige Ruhe" nur symbolisch vor, die Grabstätte muss sich aber auf einem Gelände befinden, das auch in späteren Zeiten "pietätsbefangen" ist.

Quelle: http://www.pflegewiki.de/wiki/Abschied_und_Trauer#Abschied_und_Trauer_im_Islam

Man darf nur 3 Tage lang um einen Toten trauern (aber wenn der Ehemann stirbt dann muss die Ehefrau (Witwe) 4 Monate trauern,sie darf dann auch nicht ausm Haus gehn..)

Wenn die Familie des Verstorbenen Verwandte hat,dann kann (kein muss) sie die Familie mit Essen versorgen...


Semifly 
Beitragsersteller
 07.11.2012, 21:24

danke :) ist das sicher ? oder so gehört?

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kalibilli  07.11.2012, 22:13
@Semifly

dann mußt du doch sowas wissen oder wieso fragst du nicht deine ellis´? :D

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zem59  07.11.2012, 21:18

Meinst du das jetzt auf den Islam bezogen?

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Semifly 
Beitragsersteller
 07.11.2012, 21:25
@zem59

ja auf den islam bezogen ich muss viel erzählen über mevlüt (islam) und trauerfeier im Islam

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