Messer mit Waffenschein was tun?

5 Antworten

Es gibt kein Messer, für das man einen kleinen Waffenschein oder irgendwas in die Art benötigt.

Wenn es sich mit einer Hand feststellen lässt darf es nicht geführt werden außer es liegt ein berechtigtes Interesse vor, mit einem Waffenschein hat das nichts zu tun.


Blubsi778 
Beitragsersteller
 06.12.2020, 22:13

Ich kenn mich halt nicht aus möchten sie es sich genauer an gucken

Leestiger  06.12.2020, 22:22
@Blubsi778

Und warum behauptest du dann einfach was?

Messer die du mit einer Hand aufkriegst und die verriegeln, darf man nicht führen!

Besitzen schon! Scheissegal wie alt man ist!

Und genau das gilt für dein Messer! Du e6irst es nie führen, also zugriffsbereit dabeihaben dürfen!

Leestiger  13.12.2020, 19:29
@derwaffenpro

SHI(r)T -keine Gen 3, die 5er spricht mich nicht an wegen der fehlenden Fingerrillen und dem gestippelten..

Was mir ins Haus kommt ist irgengwann sowas -Optisch perfekt, CNC gefräster Schlitten.

https://www.waffenladen24.de/media/image/1d/54/25/20409_2.jpg

https://www.waffenladen24.de/schreckschusswaffen/schreckschusspistolen/1083/bg17-st-gen-2.3-schreckschusspistole-gap-im-kal.-9mm-p.a.k.

Nicht als Silvesterhure sondern nur zum ansehen und befummeln...

derwaffenpro  13.12.2020, 19:32
@Leestiger

Sieht echt gut aus die Gen3 bzw eigentlich Gen 2 weil ja die Schiene vorne fehlt.

Wird halt hier in Wien dann einen Haufen cooler Jugendliche geben die eine „Glock“ haben...das sehe ich jetzt schon kommen.

derwaffenpro  13.12.2020, 20:41
@Leestiger

https://youtu.be/JxY-GRLYvmM

Die hier könnte dir gefallen, ein lizensierter Nachbau der „P80“ (Glock 17 vom Österreichischen Bundesheer) also die erste Entwicklung der Glock 17 so wie sie 1983 in das Bundesheer eingeführt wurde.

Ich weiß aber nicht wie es da mit der Verfügbarkeit in Europa aussieht weil der Nachbau von „Lipsey‘s“ soweit ich weiß hauptsächlich in den Staaten vertrieben wird.

derwaffenpro  13.12.2020, 21:03
@Leestiger

Gute Idee!

Wusstest du eigentlich, dass man aus einer .40 S&W Glock (zum Beispiel Glock 22) auch 9x19 verschießen kann? Man benötigt dafür nur einen neuen Lauf, alles andere ist völlig kompatibel, sogar das Magazin.

Dann hat man quasi eine .40 S&W und eine 9mm Luger Glock in einem und spart sich etwas Geld falls man beides möchte.

Das wird hier in dem Video gezeigt falls es dich interessiert:

https://youtu.be/_H6NNdj4NzA

Dafür muss man natürlich eine .40 Glock haben aber dann ist man nur noch einen Lauf von einer 9mm Luger Glock entfernt :-)

(...) in diesem ist ein Messer drin wofür man einen kleinen Waffenschein brauch den ich mit 15 Jahren ja noch nicht habe.

Das ist schlicht und ergreifend falsch.

Du darfst als volljähriger Bürger einen so genannten "kleinen Waffenschein" beantragen. Und nach Überprüfung Deiner Person (z.B. des erweiterten Führungszeugnisses) durch das Amt bekommst Du den dann auch oder eben nicht.

Der berechtigt Dich aber nur zum Führen einer Schreckschusspistole.

Auch mit kleinem Waffenschein darfst Du ein so genanntes "Einhandmesser" ohne allgemein anerkannten Grund in der Öffentlichkeit nicht führen. Und ein "eventuell mal eintretender Survivalfall" ist kein anerkannter Grund.

Und bei dem oben abgebildeten Messer handelt es sich um ein Einhandmesser, da es eine Vorrichtung hat um mit einer Hand geöffnet zu werden (so genannten "Flipper") und weil es in geöffnetem Zustand "einrastet".

Alles was Du mit dem Messer darfst ist also, es auf Deinem eigenen befriedeten Besitztum (Deiner Wohnung bzw. Deinem Grundstück) zu dabeizuhaben und zu verwenden, egal wie alt Du bist.

In der Öffentlichkeit dürftest Du es, auch als Volljähriger, nur in einem verschlossenen Behältnis transportieren.

Beachte dabei: Verschlossen ist etwas, das z.B. mit einem Schloss gegen schnellen Zugriff gesichert ist.

Hier eine Zusammenfassung, welche Messer Du in der Öffentlichkeit dabei haben darfst: https://www.gutefrage.net/frage/ist-es-erlaubt-in-der-oeffentlichkeit-ein-messer-zu-haben#answer-327484797 

Woher ich das weiß:Hobby – Langjähriger Messersammler mit Hintergrundwissen

Waldmensch70  07.12.2020, 00:16

ERGÄNZUNG:

In meiner Antwort oben fehlte leider das Wort "nicht".
Es sollte natürlich heissen:

Auch mit kleinem Waffenschein darfst Du ein so genanntes "Einhandmesser" ohne allgemein anerkannten Grund in der Öffentlichkeit nicht führen.

Du darfst dieses Messer auch mit 15 besitzen und damit in der Wohnung/Garten schnitzen.

In der Öffentlichkeit darfst du es nur VERschlossen in einem Behältnis transportieren und nicht griffbereit führen.

Mit einem Waffenschein hat das überhaupt nichts zu tun.

Allgemein gilt:

Besitz:

Messer gelten grundsätzlich erst mal als Werkzeug und unterliegen keiner Altersbegrenzung.

Außer sie sind laut Waffengesetz als Waffe eingestuft, z.B. Dolch, Karambit, Bajonett, Springmesser ....Diese sind erst ab 18 erlaubt.

Es gibt auch Messer die in D absolut verboten sind, z.B. Butterfly, Faustmesser, bestimmte Spring&Fallmesser, getarnte Waffen...

Führen:

Das Führen von Messern regelt § 42a WaffG (völlig unabhängig vom Alter!)

Kurzfassung: Verboten ist das Führen (unverschlossen dabeihaben) von Messern die als Waffe gelten (Dolch, Karambit, Springmesser ...)

Außerdem verboten ist das Führen von feststehenden Messern mit Klingen über 12cm Länge und von allen Messern die einhändig verriegeln (Einhandmesser)

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html

Der kleine Waffenschein berechtigt nicht zum Führen von Messern.

Es gibt keine Messer, für die man einen Waffenschein braucht.

Woher ich das weiß:Hobby – Ich interessiere mich für Messer und sammele Messer.

SchiggyChannel  06.12.2020, 22:06

Doch, wenn sie eine bestimmte Länge haben, benötigt man einen Waffenschein.

Leestiger  07.12.2020, 22:34
@SchiggyChannel

Und wo steht da was von Waffenschein? Das hast du doch behauptet msn bräuchte einen!

Und warum bist du anscheinend unfähig das Wort "oder" zu verstehen? Hast du in der Schule nicht aufgepasst, was "oder"bedeutet? -dass es nicht "und" bedeutet?

Selbst der letzte Depp kann den Halbsatz verstehen

1) Es ist verboten....

..Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser)

oder

feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm

..zu führen.

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html

Sag jetzt nicht dass du nicht mal den Unterschied zwischen Klappmessern und Messer mit fester, nicht klappbarer Klinge kennst!

Entweder -oder! Und nicht "und"!

Oder bedeutet für dich der Satz "Es ist Tag oder Nacht" dass es gleichzeitig Tag und Nscht ist?

Bedeutet für dich "Man muss sich eine Wochenkarte oder einer Monatskarte kaufen" dass sich welche wie du dann immer Wochen- und Monatskarte zugleich kaufen?

Bedeutet für dich "Wir fahren im Urlaub nach Thailand oder Spanien" dass nach Thailand und Spanien gefahren wird?

Google mal, was "oder" bedeutet du Genie bevor fu hier weiter Undinn verbreitest!

Und zeig wo in deinem Link was davon steht, dass man einen Waffenschein für Messer braucht!

Tipp- Google auch "Waffenschein" und sieh dir Bilder an -dann merkst auch du, dass es nur welche für Schusswaffen gibt!

Leestiger  08.12.2020, 01:18
@SuperKuhnibert4

Der hat doch nicht mal seinen eigenen "Hab nichmtal 10 sek. gebraucht das herauszufinden" Link selbst durchgelesen..

Sonst wäre ihm ja folgendes aufgefallen:

"Für Anscheinswaffen und Messer gibt es keinen Waffenschein – deshalb ist das Führen derselben generell verboten"

"...verbietet das Führen von Messern mit einer einhändig feststellbaren Klinge, auch als Einhandmesser bezeichnet.."

"...Feststehende Messer sind verboten, wenn die Länge ihrer Klinge 12 Zentimeter überschreitet..."

Also da steht genau das Gegenteil von dem, was er behauptet!

Deshalb kann man den nicht ernst nehmen, reisst selber eine Fresse von wegen "Halbwissen"...