Messee berechtigtes Interesse?

4 Antworten

Klassisches Beispiel: Du bist Mitglied der öffentlichen Rettungskräfte oder Soldat. Bei solchen Bedarfssachverhalten kommt kein Polizist daher, um dem Betroffenen sein Rettungs- oder Einsatzmesser zu konfiszieren. Im Notfall muss das Klappmesser in diesen Fällen schnell einsetzbar sein.

Bei jedem normalen zivilen Sachverhalt kann ein wirklicher Bedarf immer und grundsätzlich ausgeschlossen werden, denn für den "Hausgebrauch" ist jedem zuzumuten, auch ein normales beidhändig fixierbares Klappmesser zu verwenden.

Ich persönlich tendiere bei Outdooraktivitäten immer zu feststehenden Messern; hier ist die Rechtslage glasklar - und es gibt keine Mechanik, die verdreckt oder ausleiern kann.

Good Luck!

Lieber Noah,

ich finde es löblich, dass du regelmäßig Fragen zum Thema Messer stellst. Ich will auch nicht hinterfragen, was du mit dem Messer vorhast, aber erlaube mir einen gut gemeinten Ratschlag: Mach dich mit Messer nicht unglücklich. Wenn du ein Messer für den "Alltag" suchst, dann würde ich dir z. B. zu einem Schweizer Taschenmesser, mit nicht einhändig feststellbarer Klinge raten. Ich habe in meinem Ratgeber mögliche Modellvarianten zusammenfasst und auch die einzelnen Werkzeuge aufgeführt. Vielleicht hilft es.

Wie gesagt, bitte nicht angegriffen fühlen oder es persönlich nehmen - ich habe versucht zwischen den Zeilen zu lesen und dir einen guten Ratschlag zu geben. Danke für dein Verständnis.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Noah88888 
Beitragsersteller
 02.11.2021, 21:26

Guten Abend, keine Sorge nehme es nicht als Angriff ich sammel Messer gerne und benutze Diese dann auch in Outdoor Aktivitäten.

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MesserRatgeber  02.11.2021, 21:32
@Noah88888

Nein, ich habe keine Sorge und letztlich kannst du ja auch frei entscheiden, was du mit dem Messer machst. Wenn du aber mal im Netz über den Begriff "berechtigtes Interesse" recherchierst, dann wirst du feststellen, dass viele Experten bzw. auch auf Waffenrecht spezialisierte Rechtsvertreter die "Schwammigkeit" dieser Formulierung kritisieren. Besser wäre, hier wäre abschließend aufgeführt zu welchen konkreten Anlässen das Führungsverbot gilt, bzw. nicht gilt. Und im Zweifel hast du erst mal den Ärger, wenn du einer Kontrolle einen sehr strengen Kontrolletti erwischst :-)

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§ 42a Absatz 3 Waffengesetz führt dafür Beispiele an:

Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html

In der Praxis kannst du aber davon ausgehen, dass das sehr eng ausgelegt wird.

Das 'berechtigte Interesse' ist ein theoretische Konstrukt das nur im WaffG steht um die Bürger zu veräppeln.

In der Praxis wirst du bei jeder Kontrolle dein Interesse mit den Beamten diskutieren müssen und bist von deren Meinung und Einschätzung der Situation und deiner Person abhängig.

Einzig sicher ist dass Selbstverteidigung laut WaffG kein berechtigtes Interesse ist.


Noah88888 
Beitragsersteller
 02.11.2021, 21:24

Ja klar es dient auch nicht zur Selbstverteidigung

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