"Berechtigtes Interesse" bei Auskunft über Geschwister?
Guten Tag :)
Ich möchte beim Standesamt erfragen, ob ich weitere Geschwister habe. Hierfür benötige ich aber ein "berechtigtes Interesse"... Was fällt alles unter berechtigtes Interesse?
Vielen Dank und liebe Grüße :)
2 Antworten
Ein berechtigtes Interesse zu erfahren, wer deine Geschwister sind, besteht m. E. darin, dass du wissen willst, mit wem du das Erbe deiner Eltern ggf. teilen musst.
Die Frage musst du aber ganz gezielt an die zuständige Behörde richten; das ist z. B. Standesamt, indem du eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch deiner Eltern verlangst. Weißt du womöglich, wo Geschwister geboren sind (ungefährer Zeitraum) und wie sie vielleicht heißen?
Haben die am Schalter dir das mit dem "Berechtigten Interesse" gesagt oder hast du das von der Homepage? Ich denke der Grund, dass du deine eventuellen Geschwister suchst ist eigentlich ein berechtigtes Interesse - meiner Meinung nach jedenfalls :D
Das habe ich über eine E-Mail erfragt. Ich finde eig. auch, dass das ein berechtigtes Interesse ist... aber das gilt glaube ich nicht für die rechtliche Schiene... :/