Meldewohnsitz oder Lebensmittelpunkt?
Liebe Community,
ich bin bei meiner Mutter gemeldet, habe meine Ausbildungsstelle im Wohnort meiner Mutter und pendel jeden Tag zu meinem Freund in die Schweiz um dort zu übernachten. Wie ist hier die Regelung bezüglich Lebensmittelpunkt und Meldeanschrift. Geht das so? Bei meiner Mutter ist mein Name an der Klingel und dem Briefkasten und ich erhalte meine Post auch in angemessenem Zeitraum.
1 Antwort
Während der Ausbildung wird die Schweizer Behörde (sofern sie denn tätig wird) dies akzeptieren. In CH behalten die meisten Studenten ihren Wohnsitz bei den Eltern, auch wenn sie ausserhalb des Wohnkantons studieren (müssen) und dort auch Zimmer/Wohnung mieten (als Wochenaufenthalter).
Die Frage ist eher ob der Vermieter allenfalls mal nachfragt - nicht im Sinne einer höheren Miete (nicht erlaubt) oder Nebenkosten (die sind in CH so gut wie immer Personen unabhängig) :) - sondern weil er Bescheid wissen möchte. Er kann das Zusammenleben übrigens auch nicht verbieten, selbst wenn im Vertrag die Nutzung auf eine Person beschränkt ist (dies ist ein unverbindlicher Richtwert ;) Mietrecht: Zusammenziehen: So gestaltet sich die rechtliche Lage (immoscout24.ch)
Arbeitest Du auch nach Deiner Ausbildung weiterhin in D (resp. pendelst Du jahrelang weiter), kann es sein, dass die Behörden nachfragen werden. Dann müsstest Du Deinen Wohnsitz ändern Grenzgängerstatus - Serviceportal Baden-Württemberg (service-bw.de)