Melden Oder nicht?

2 Antworten

Das sind sehr schwere Anschuldigungen und du solltest genau einordnen können, was du wann gesehen hast und welche Personen daran beteiligt waren, Täter*innen sowie Opfer.

Wenn du wirkliche Misshandlungen gesehen hast, dann solltest du das weiter leiten, Misshandlungen wie Schläge mit Händen oder Gegenständen. Einschließen, Gegenstände werfen, am Kind ziehen, es stoßen oder schütteln. Nur wenn du sowas klar gesehen hast, dann solltest du handeln.

Oder waren es ehr pädagogische Maßnahmen, die dir etwas grob vorkamen? Man muss Kinder manchmal gegen ihren Willen aus einem Bereich heraus nehmen, das geht dann mit einer erhöhten Lautstärke einher.

Du musst einfach wissen was für einen Stein du ins Rollen bringst, wenn du nun auf Eltern zugehest oder sogar auf Behörden wie die Polizei. Zum einen ist da der Datenschutz, wenn die Vorwürfe haltlos sind, bist DU die Person die Interna nach außen brachte, vom Rufmord ganz zu schweigen.

Wenn die Vorwürfe so stimmen wie du es beschreibst, dann musst du handeln, da diese Missstände unterbrochen gehören, das bedeutet dann aber ein Verfahren und wahrscheinlich auch das die betroffene Einrichtung so erstmal nicht mehr existieren wird, das geht also eine sehr große Personengruppe was an.

Ich an deiner Stelle würde folgendes machen. Schreibe ganz genau auf, was du wann gesehen hast. Also so zum Beispiel;

" Am Montag den 17.06. 2024 habe ich um 9:30 Uhr gesehen, wie Max aus der Bärengruppe von der Erzieherin Frau Müller mit der flachen Hand auf dem Popo geschlagen wurde."

Schreibe alles auf, auch das was du als "Emotionales Mobbing" empfunden hast in Bezug auf die Kinder

Und schreibe auch auf was dir widerfahren ist, in Bezug auf Mobbing.

Und dann würde ich mir einen Beratungstermin bei einem Anwalt holen, bevor du Pferde scheu machst, lasse eine außenstehende Person einordnen ob die Sachen die du erlebt hast einen Straftatbestand erfüllen und handele erst danach.

Den ich muss dir ehrlich sagen, ich denke schon das Eltern, Erzieher dagegen angehen würden, wenn es "Körperliche Verletzung" in eine Kita geben würde. Eltern würden blaue Flecke, und andere Wunden an ihren Kindern sehen und die meisten Erzieher*innen würden das auch nicht unkommentiert lassen

Ich denke das du ein schweres Los gezogen hast, die meisten Betriebe sind zu Praktikant*innen und Azubis wirklich nicht so sozial wie man in diesen Bereich denken könnte. Ich kenne das, ich habe diese Ausbildung abgeschlossen und nicht nur einmal geweint und meine Chefin die Pest am Hals gewünscht...

Aber das ist eine Art der "Pest" die man sich sehr gut überlegen sollte...


Berfin626262 
Beitragsersteller
 27.06.2024, 00:59

Ich habe vergessen zu ergänzen das nur die Ausländischen Kinder Runter gemacht wurden. Ein kind hatte in die hose gemacht und sie wurde von einer Erzieherin deshalb runter gemacht. Es war nicht ,,Das nächste mal gib mir bescheid dann gehen wir aufs klo" es war ein hartes,, es kann doch nicht wahr sein das du in deinem Alter noch in die hose machst das ist unmöglich Kriegst das nicht hin oder was" .

Ein anderes Beispiel ist das ein kind vom arm die treppen runter gezogen wurde und obwohl dieses kind gezeigt hat das ihr arm weh tut wurde dies gekonnt ignoriert.

Die werden auch immer wieder angeschrien.

Noch ein Beispiel ist das ein Kind geweint hat und die erzieher sich über das kind lustig gemacht haben, was dazu geführt hat das das kind stärker geweint hat.

Es gibt noch so viele weitere Beispiele die mir einfallen.

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Redekunst  27.06.2024, 01:02
@Berfin626262

Das hört sich wirklich so an, als ob auf diese Situationen nicht nach gültigen pädagogischen Standards eingegangen wird. Wie ich das handhaben würde, das habe ich ja bereits geschrieben.

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Du musst das sofort melden.Unferzüglich! Stell dir vor das wären jettr deine Kinder die da geschlagen und Beleidigt wären.Außerdem(wenn es zu einem Verfahren kommen würde)musst du die Leiterin nicht sehen


Berfin626262 
Beitragsersteller
 27.06.2024, 00:38

Wo melde ich sowas, bei der Polizei?

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Schmusedaddy99  27.06.2024, 00:52
@Berfin626262

ich denke dass da auch das Jugendamt zuständig sein könnte. Wenn die kein Interesse zeigen, dann bleibt der Bürgermeister wenn es ein Kindergarten der Gemeinde ist oder eben der Täger des Kindergartens als Ansprechpartner

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