Meine Mutter zwingt mich zur Kirche!

15 Antworten

Das darf sie, solange du noch nicht 14 bist. Ab 14 bist du religionsmündig und darfst das allein entscheiden.

Niemand darf dich zwingen, in irgendeine Kirche zu gehen. Religion ist etwas, das man freiwillig und aus Freude mitmacht.

Was die Gründe deiner Mutter sind, dass sie dich mit in der Kirche dabei haben will, weiß ich nicht. Dass sie dir dein Taschengeld deswegen kürzt, ist pädagogisch sehr unklug.

Kannst du nicht mal mit deiner Mutter in einem günstigen ruhigen Moment reden und sie fragen, was ihr an der Kirche so gefällt? Und ob sie denkt, dass du an der Kirche Freude finden würdest, wenn sie dich dort gewaltsam hinzwingt?

Oder du suchst nach einer anderen Terminplanung für die Treffen mit deinen Freunden. Oder du vereinbarst mit deiner Mutter, dass du nur ab und zu mitkommst. Oder du nimmst einige von deinen Freunden mit dort hin.

:-) Oder du drehst den Deal mit dem Taschengeld um und sagst, du kommst nur mit, wenn sie dich dafür gut bezahlt.

Also zwingen kann sie dich nicht... Du kannst ja auch sagen : Mama ich würd gerne auch was mit meinen Freunden am Wochenende Unternehmen und dann sagen, dass du dafür 2-3 mal im Monat zur Kirche gehst! Vllt ist es ja auch gut das du zur Kirche Gehst, dann siehst du auch mal was von deiner Religion und lernst etwas in deinem Leben dazu

Das darf sie nach den gesetzlichen Bestimmungen NICHT tun.

https://de.wikipedia.org/wiki/Religionsmündigkeit

In Deutschland ist die Religionsmündigkeit im Gesetz über die religiöse Kindererziehung vom 15. Juli 1921 geregelt. Bereits ab Vollendung des 10. Lebensjahres ist das Kind zu hören, wenn es in einem anderen Bekenntnis als bisher erzogen werden soll. Ab Vollendung des 12. Lebensjahres darf ein Kind nicht mehr gegen seinen Willen in einem anderen Bekenntnis als bisher erzogen werden. Ab Vollendung des 14. Lebensjahres wird in Deutschland eine uneingeschränkte Religionsmündigkeit erworben.

Adventisten sind eine Freikirche und gelten gegenüber der "evangelischen (Staats)Kirche" als "anderes Bekenntnis" im Sinne des Gesetzes. Ich empfehle dir, vernünftig mit ihr zu reden und dich einfach zu weigern mitzugehen. Bei der ausstehenden Diskussion ist es sicherlich hilfreich, sie auf die Gesetzeslage aufmerksam zu machen.

Ich würde da jetzt nicht "rechtlich" an die Sache heran gehen. Ich würde es auf die vernünftige, sachliche Art probieren und mit ihr ein ernstes Gespräch führen. Vielleicht könnt ihr euch ja auf einen Deal einigen z.b. Jeden zweiten oder dritten Samstag gehst du mit. Erklär ihr einfach deine Bedürfnisse und versuch dabei ruhig zu bleiben und einen Kompromiss zu finden mit ihr. Alles andere würde zu Streit führen den du glaube ich ja nicht willst