Meine Handynummer wurde auf WhatsApp veröffentlicht Was soll ich machen?

9 Antworten

Natürlich ist das nicht erlaubt! 

§ 111 StGB 
Öffentliche Aufforderung zu Straftaten

(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.
(2) Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Die Strafe darf nicht schwerer sein als die, die für den Fall angedroht ist, daß die Aufforderung Erfolg hat (Absatz 1); § 49 Abs. 1 Nr. 2 ist anzuwenden.

§ 185 StGB 
Beleidigung

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 240 StGB 
Nötigung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1.eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
2.seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

Außerdem besteht wahrscheinlich ein zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch aus §1004 i.V.m. § 823 Abs. 1 analog BGB wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.

So übertrieben das klingt... Geh zur Polizei und zeige ihn an. 

Erlaubt ist dass definitiv nicht!

Ich würde ihn erstmal anschreiben und ihn eindringlich dazu auffordern dies zu unterlassen. Sollte er dem nicht nachkommen würde ich zur Polizei gehen und ihn anzeigen. Sowas muss und sollte man sich nicht gefallen lassen.

Screenshot machen und zur Polizei gehen, Chatverläufe die hilfreich sind ebenso

Natürlich nicht, Du kannst die Person deswegen Anzeigen.

Viele Leute denken das Internet wäre ein Rechtsfreier Raum, aber das ist er nicht. Dazu zählen auch Chats und vor allem Online Games wo viel Beleidigt wird.

Beleidigung ist kein Kaverliersdelikt. Wenn du jemanden wegen Beleidigung anzeigst, kann dessen Strafe laut Strafgesetzbuch von bis zu einem Jahr Freiheitsentzug in schweren Fällen bis hin zu teilweise empfindlichen Geldstrafen reichen.