Meine Freundin hat mich geschlagen ich möchte sie aus der Wohnung haben?

Recht 89%
Gewalt 11%

9 Stimmen

Topolino50  13.06.2022, 07:24

Ist sie bei dir gemeldet?

Patricks60 
Beitragsersteller
 13.06.2022, 07:24

Ja

11 Antworten

Hat bestimmt etwas mit Eigentümer und Besitzer zu tun, da kenne ich mich nicht wirklich aus.

Aber du kannst sie anzeigen wegen Körperverletzung und das solltest du auch tun, denn Frauen wollen Gleichberechtigung und eine Anzeige gehört auch dazu, auch wenn es dir gestern wahrscheinlich nicht wehgetan hat.


Patricks60 
Beitragsersteller
 13.06.2022, 07:26

Also zur Polizei am besten

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LaCasaDePapeI  13.06.2022, 07:26
@Patricks60

Definitiv, also wenn sie dich wirklich körperlich belästigt hat und wenn du es auf Video hast noch besser

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Ich würde erst einmal ein klärendes Gespräch führen. Du schreibst hier nur über deine Freundin, aber nicht wieso es dazu kam oder was dazu geführt hat. Erfahrungsgemäß ist nie eine Seite allein Schuld, aber jeder stellt sich selbst gerne als Opfer dar und den Andern als Täter. Das Naheliegendste ist, daß man sich versöhnt, wenn einem an dem Partner etwas liegt. Wir wissen nicht, worum es hier geht und deswegen ist eine einseitige Parteinahme nicht objektiv. Sicher ist Schlagen nicht in Ordnung, aber es gab sicherlich einen Grund für diese Reaktion. Eine Aussprache und Versöhnung wären sicherlich der bessere Weg.

Ich kenne keine Einzelheiten. Du solltest aber zur Polizei gehen, denn das, was deine Freundin gemacht hat, ist Körperverletzung.

Frauen (dazu zähle ich mich auch…), wollen natürlich nicht, dass sie häusliche Gewalt erfahren, genauso dasselbe gilt aber natürlich auch für Männer. Haben wir ja bei Amber Heard und Johnny Depp gesehen ;)


Patricks60 
Beitragsersteller
 13.06.2022, 07:32

Okay werde ich machen

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Recht

Ja, häusliche Gewalt, geht sogar, wenn du die Polizei rufst, dann darf sie mit, Anzeigen, gut wars.

Bei Männer macht man das auch so

Dann wird's schwierig, das nächste Mal Polizei rufen, Gewaltschutzgesetz erkundigen und von der Polizei beraten lassen, oder weisser Ring nachfragen.

Das nächste Mal, wird die Polizei sie erst Mal für ...(Wielang weiss ich jetzt nicht) der WHG verweisen.

Alles gute