Meine Eltern verbieten mir mein Abitur! Was soll ich tun?

26 Antworten

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Setz dich durch und versuch deinen Eltern die Angst zu nehmen, dass du ihnen dann auf der Tasche liegen könntest. Für Studenten gibt es geregelte finanzielle Unterstützung, die man beantragen kann. Finde heraus, was du ihnen da schon mal vorlegen kannst, damit sie ein Einsehen haben. Diese Einstellung von Eltern kommt immer wieder vor, leider. Vielleicht bekommst du dabei Unterstützung von einem deiner Lehrer, der an dich glaubt. Viel Erfolg!


RiverTear  30.07.2010, 13:42

Man kann Schüler Bafög beantragen. Da ist nur wieder die Sache, dass man offen legen muss, was die Eltern verdienen. Verdienen die genug, bekommt man kein Schüler Bafög. Und Lehrer können nur sehr schwer und selten die Einstellung von Eltern ändern.

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casamaria  30.07.2010, 13:46
@RiverTear

stimmt, aber in meinem Falle z.B. hat der Rektor des Gymnasiums das geschafft, und ich bin ihm heute noch dankbar dafür.

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RiverTear  30.07.2010, 13:57
@casamaria

Da wäre ich ihm aber auch auf jeden Fall dankbar! Ich kann auch nur von mir sagen, dass meine Mutter mir da nichts verwehrt hat. Wir haben wenig Geld und ihr war es wichtig, dass ich das mache, was ich möchte und fand es auch toll, dass ich mich für das Abitur entschieden hatte. Ich kann die Eltern von michimauz gar nicht verstehen.

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casamaria  30.07.2010, 14:03
@RiverTear

Ich glaube fest, wenn sie einen Lehrer hinter sich hat, der vernünftig reden kann, dann hat sie schon gewonnen! Gell, ihr schafft das - und danke für den Stern! Kannst ja deinen Eltern sagen, du hättest dir schon mal aus deiner Verzweiflung heraus guten Rat gesucht:)))

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darkadi  30.07.2010, 16:09
@casamaria

Gymnasiasten die zuHause wohnen bekommen kein BaföG

musste selber von zuHause wegziehen um es beziehen zukönnen

anders könnte ich es allerdings auch nicht machen, da Schulsachen und die Busfahrt so zuteuer wären

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michimauz 
Beitragsersteller
 30.07.2010, 20:19
@RiverTear

ach ich versteh sie auch nicht, ich habe mit meiner sis über die situ. geredet und sie meinte wenn es hart auf hart kommt kann ich zu ihr ziehen dann haben meine elis halt pech ^^.

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Eindeutig haben Eltern kein Recht Kinder zu schlagen, oder ihnen GENERELL etwas zu verbieten, oder weg zu nehmen, oder das Kind zu etwas zu zwingen.

Auch die Differenzierung ein Klaps auf den PO, oder eine Ohrfeige sind kein Schlagen trifft nicht zu! Es ist gesetzlich festgelegt das jegliche Maßnahmen dieser Art den Eltern verboten sind.

Gesetzliche Regelung

Am 2.11.2000 wurde das »Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung und zur Änderung des Kindesunterhaltsrechts« (BGBl. I, S. 1479) verabschiedet. Sein die Ächtung der Gewalt in der Erziehung betreffender Teil trat am 8. November 2000 in Kraft und hat § 1631 Abs. 2 BGB wie folgt gefasst:

»Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.« In § 16 Abs. 1 Satz 3 SGB VIII wurden die Angebote der Jugendhilfe zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie um folgende Aufgabe erweitert:»Sie sollen auch Wege aufzeigen, wie Konfliktsituationen in der Familie gewaltfrei gelöst werden können.«

Zielsetzung der gesetzlichen Neuregelung ist es, nicht nur die Gewalt in der Erziehung zu ächten, sondern zugleich Eltern (und anderen Personensorge-Inhabern) Wege zur gewaltfreien Erziehung aufzuzeigen und sie dabei zu begleiten.

Bei wiederholtem Auftreten derartigen elterlichen Fehlverhaltens kommen Eingriffe des Familiengerichts in das Elternrecht gemäß §§ 1666, 1666a BGB bis hin zu Beschränkungen oder Entzug des Sorgerechts in Betracht und strafrechtlich stellen solche Verfehlungen – spätestens jetzt – stets Körperverletzungen bzw. Nötigungen dar.

Antworten wie "Ab 18 Jahren darfst du entscheiden", oder "Eltern haben das Erziehungs- und Aufenthaltsbestimmungsrecht" entbehren jeder Grundlage.

Lass dir also bitte keine pauschalen Antworten geben, sonder lass dir die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen sagen. Aber nicht pauschal, sondern mit Angabe der §§.

Ich habe bereits oft Kinder, Jugendliche und junge Menschen beraten, denen so ein Blödsinn erzählt wurde. Allein im letzten Quartal habe ich in 8 Fällen vergeblich versucht das Eltern im persönlichen Gespräch zu verdeutlichen.

Man hat mich beschimpft und mir erklärt das man sich auskennt mit dem Recht. Und dann, dem Haus-Recht entsprechend, aus der Wohnung gewiesen.

Was mich aber nicht gehindert hat den die betreffenden Kinder, Jugendlichen und jungen Menschen weiter zu beraten und zu betreuen.

Die Eltern verbal zu überzeugen war nicht möglich. Also habe ich sie praktisch überzeugt.

Das heist ich habe in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen (Jugendamt und anderen Behörden, wie u.a. Gerichte), und den jungen Menschen, den Eltern gezeigt das die Rechtslage anders ist und die betreffenden Ratsuchenden konnten das Elternhaus gegen den Willen der Eltern verlassen.

Das Kindergeld wurde nicht mehr den Eltern, sondern den Ratsuchenden auf ihr Konto überwiesen. Und soweit die Eltern Leistungsfähig waren mußten sie sogar ergänzend Unterhalt an ihr Kind zahlen.

Zu beachten ist dabei noch das viele Eltern der Meinung sind, nach Abzug ihrer erforderlichen Ausgaben und Aufwendungen sind sie nicht mehr Leistungsfähig zum Unterhalt.

Aber auch das ist falsch. Erforderlicher Unterhalt geht vor Begleichung von Schulden und sonstigen Dingen wie Pfändungen vor.

Meine Antwort ist etwas im "Rechtsdeutsch" gefasst. Das soll dir nur zeigen Das viele Eltern nicht die richtigen Informationen zu „ihren“ Rechten haben und ergänzend ihre Pflichten nicht kennen.

Wenn du noch weitere Fragen hast kannst du dich gern an mich wenden.

Gruß Michael


michimauz 
Beitragsersteller
 19.08.2011, 21:51

Es hatte sich dann alles geregelt ich darf und trotzdem danke ;)

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Bildung ist ein Grundrecht. Du kannst dich ans Jugendamt wenden, das für deinen Kreis zuständig ist. Geld sollte nicht wirklich ein Grund dafür sein, dass du dein Abitur nicht machst, wenn du es machen möchtest und auch kannst. Deine Eltern sollten lieber daran denken, was du verpassen könntest.

Liebe Grüße und viel Erfolg.

Bist du denn gut in der Schule gewesen und hast mit dem erweiterten Realschulabschluß abgeschlossen?

wenn das so sein sollte musst du versuchen ihn zu bereden

es geht immerhin um deine Zukunft und wenn du das machen möchtest sollten sie dir das genehmigen

ansonsten sind sie daran schuld, wenn aus dir nichts wird

allerdings habe ich auch erst eine Ausbildung gemacht

nun mach ich das Abitur an einem Fachgym und es läuft ziemlich gut

allerdings würdest du kein SchülerBafög bekommen, da Schüler von Gymnasien nur Bafög bekommen, wenn sie von zuHause wegwohnen weil der Schulweg mehr als 2 Stunden von zuhause entfernt ist(da zählt hin und rückfahrt mit ÖVPN und auch der Fußweg)

Echt ?! Das dürfen die doch gar nicht !