mein vater hat mich geschlagen

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Auf jedsten das Jugendamt einschalten!Was isn dein Vater fürn Sprutz?Ich mein ich hab auch schon mal was von meinem Vater in die Fresse bekommen weil ich zu frech war aber so,...so schlimm war das bei mir nicht!Wenn ich könnte würd ich deinem Alten aber die Melone vom Stamm nüscheln das der nicht mehr weiß wo oben und unten ist! Oder geh zu den Cops,die müssen dir helfen und können nicht einfach sagen die glauben dir nicht,ne Überprüfung MÜSSEN die machen! Oder hau dem Kunden selbst eins in die Fresse!Ich weiß jetzt leider nicht ob du ein Mädchen oder n Junge bist aber schlag zurück! Oder mach deiner Mutter endlcih mal klar das dass so nicht weitergehen kann! Der Typ ist doch nicht mehr ganz glatt im Helm oder? Wenn er säuft oder vlt. auf Arbeit probleme hat dann musst du ihm klar machen das du kein Ventil für seine Aggresionen sein darfst!

Wenn das weiter so geht sag mir mal deine Adresse und ich hol mir ne Fahrkarte und mach dem mal Feuer unterm Hintern!

Wenn dich dein vater schlägt, schlag doch zurück. Nein spass mach das auf KEINEN FALL.
Geh zur Polizei, die werden dir glauben. Und wenn dein Vater dich schlägt bzw. an den Haaren zieht(die Pussy XD) dann hinterlässt das Spuren, also haste auch schon Beweise.
Wenn du nicht zur polizei gehen möchtest wende dich ans Jugendamt. Hast du schonmal versucht mit deiner mutter zu sprechen? Oder schlgt er sie oder deine Schwestern auch?
Egal was du tust, tu es mit der Hilfe eines Erachsenen. Am besten gehst du zur polizei oder zum Jugendamt. Ps: Sei deiner Mutter nicht böse, warscheinlich hat sie nur Angst, wenn sie sich einmischt schlägt er dich nochmehr bzw. sie auch. Wenn du noch Probleme hast kannst du dich auch gerne an mich wenden. Schreib mich einfach mal an. MfG FriendlyHi

Seit 2000 darf in Deutschland niemand mehr Kinder schlagen das ist verboten! Bitte lasst euch das nicht gefallen! Auch wenn es die Eltern sind! Geht zur Polizei und sagt was euch passiert! Ihr habt ein Recht auf körperliche Unversehrtheit! Alles was euch körperlichen Schaden zufügt ist kriminell! Bitte wehrt euch ihr habt nicht nur Pflichten sondern auch Rechte!LASST EUCH DAS NICHT GEFALLEN!

Eindeutig haben Eltern kein Recht Kinder zu schlagen, oder ihnen GENERELL etwas zu verbieten, oder weg zu nehmen, oder das Kind zu etwas zu zwingen.

Gesetzliche Regelung

Am 2.11.2000 wurde das »Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung und zur Änderung des Kindesunterhaltsrechts« (BGBl. I, S. 1479) verabschiedet. Sein die Ächtung der Gewalt in der Erziehung betreffender Teil trat am 8. November 2000 in Kraft und hat § 1631 Abs. 2 BGB wie folgt gefasst:

»Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.« In § 16 Abs. 1 Satz 3 SGB VIII wurden die Angebote der Jugendhilfe zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie um folgende Aufgabe erweitert:»Sie sollen auch Wege aufzeigen, wie Konfliktsituationen in der Familie gewaltfrei gelöst werden können.«

Zielsetzung der gesetzlichen Neuregelung ist es, nicht nur die Gewalt in der Erziehung zu ächten, sondern zugleich Eltern (und anderen Personensorge-Inhabern) Wege zur gewaltfreien Erziehung aufzuzeigen und sie dabei zu begleiten.

Hintergründe

Gewalt in der Erziehung ist weit verbreitetIn Deutschland gehört Gewaltausübung bei der Erziehung immer noch zum Alltag. Sie lässt sich wegen des Dunkelfeldes nur schwer erfassen. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie das Bundesministerium der Justiz gehen davon aus, dass in Deutschland über 80 Prozent der Kinder und Jugendlichen von ihren Eltern geohrfeigt und etwa 1,3 Millionen körperlich misshandelt werden - und davon 420.000 sogar häufig (vgl. ihr gemeinsames Informationsfaltblatt »Mehr RESPEKT vor Kindern«). Es liegen aber aus den letzten Jahren auch konkrete Erhebungen vor, die ein hohes Ausmaß an körperlicher Gewaltanwendung gegen Kinder aufzeigen. So gaben 81,5 Prozent der von Bussmann im Jahr 1992 in der BRD befragten 2.400 Jugendlichen an, geohrfeigt worden zu sein, 43,5% berichteten über deftige Ohrfeigen und 30,6 Prozent über eine sog. »Tracht Prügel«. In einer vom Kriminologischen Institut Niedersachsen in 4 deutschen Städten durchgeführten Befragung gaben 55,6 Prozent der Minderjährigen an, bis zu ihrem 12. Lebensjahr elterliche Gewalt erlitten zu haben (Pfeiffer u.a., 1998, S. 87).

Gewalt wird meist verharmlost Gewalt in der Erziehung wird meistens nicht nur von Eltern als rechtens angesehen, sondern durchweg auch von der Umwelt gebilligt. Zumindest werden immer noch »ein Klaps« und »eine Ohrfeige« (z.T. aber sogar auch die ominöse »berechtigte Tracht Prügel«) in weiten Kreisen der Bevölkerung (und zwar in allen Schichten !) als normales Erziehungsverhalten betrachtet und gerne mit abgegriffenen Redewendungen gerechtfertigt wie: »das hat noch keinem Kind geschadet« – z.T. noch bedenkenlos ergänzt um »bei mir war es genauso und aus mir ist ja auch etwas geworden«. Dabei wird (natürlich) verschwiegen, dass erwiesenermaßen auf »eine« Ohrfeige (oder Klaps) leicht zwei, drei, ja viele folgen und sehr schnell Schläge zum ganz selbstverständlichen Erziehungsmittel werden, wenn es darum geht, Kinder »zur Vernunft zu bringen« oder von unerwünschten Handlungen abzuhalten.

Körperliche Bestrafung ist unzulässig Die Ächtung jeglicher Körperstrafen war notwendig, um der Gewaltanwendung »schon von Kindheit an« jegliche Legitimation zu nehmen, denn sie stellen – unabhängig von ihrer Intensität – für Kinder stets eine Demütigung dar (ebenso: Gesetzesbegründung BT-Drucks. 14/1247, S. 8), die die Würde des Kindes verletzen.

Beispiele für unzulässige »körperliche Bestrafungen«: Jegliches Schlagen - und zwar nicht nur die ominöse »Tracht Prügel«, sondern auch »eine Ohrfeige« oder »ein Klaps« (in das Gesicht, auf Arm/Hand/Finger, Rücken, Gesäß), das Treten, aber auch heftiges Schütteln oder festes Drücken, Schubsen, Stoßen eines Kindes (meist beschönigend »hartes Zupacken« genannt), das »Ohr umdrehen«, an den Haaren ziehen, sowie das Anbinden oder Fesseln.

Bei wiederholtem Auftreten derartigen elterlichen Fehlverhaltens kommen Eingriffe des Familiengerichts in das Elternrecht gemäß §§ 1666, 1666a BGB bis hin zu Beschränkungen oder Entzug des Sorgerechts in Betracht und strafrechtlich stellen solche Verfehlungen – spätestens jetzt – stets Körperverletzungen bzw. Nötigungen dar.

Ich hoffe das FÜR DIE RATGEBER HIER nun endlich einmal geklärt ist das Eltern in Bezug auf körperliche Züchtigung NULL Rechte haben!! Sellbst zu einem Klaps, oder auch nur „einem kräftigen schütteln“ dürfen sie sich nicht hinreißen lassen! Die entsprechenden §§ habe ich ja als Beleg angegeben.

Mit freundlichen Grüßen, vor allem an alle Kinder und Jugendlichen

Michael

MENSCH LEUTE SIE IST EIN MÄDCHEN UND KEIN JUNGE! DAS HAT SIE SCHON MEHRFACH GESCHRIEBEN MAN!!! und geh am besten zum Jugendamt die raten dir z.b. Wo du hin könntest usw. Oder wenn ihr (wie wir hier in der Stadt) ein schlupfwinkel habt könntest du auch da hin eine Freundin war dort wegen ihrer Mutter (andere gründe) Oder wende dich an ein Vertrauenslehrer Und auf jeden fall mach ne Anzeige gegen ihn So geht es nämlich nicht weiter wenn es heute noch ist das er doch schlägt dann mach das was ich dir ebend geraten habe Auch wenn du heute 18/19 bist (die frage ist 6 jahre her) Du kannst was dagegen tun Du könntest auch ausziehen (was jz möglich ist) Aber wende dich bitte ans Jugendamt Alisa2001