Mein Gras ist klebrig, kann ich darauf zurückschließen welche Sorte Gras das ist?

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Liebe/r FrancineLing,

wir haben gesehen, dass Du bei uns zum Thema Cannabis Rat suchst. Aus diesem Grund müssen wir Dich auf etwas hinweisen: 
Die rechtliche Lage in Deutschland ist im sechsten Abschnitt des Betäubungsmittelgesetz (BtMG) festgehalten. Dort heißt es:
„Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft, […]  Betäubungsmittel besitzt, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein […].“

Zudem ist auch der Erwerb und Besitz von allen Pflanzenteilen des Cannabis nach §29ff BtMG strafbar. Ausnahme bildet nur die Abgabe für Heilungszwecke. Patienten bekommen dann jedoch nur den Wirkstoff in Pillen- oder Tropfenform verabreicht und diese Ausnahmefälle sind zudem sehr selten. In allen anderen Fällen kannst Du Dich wie dargelegt strafbar machen! 
Bitte informiere Dich gründlich über die Gefahren von THC und suche bei gesundheitlichen Fragen einen Arzt deines Vertrauens auf oder kontaktiere die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) unter http://www.bzga.de/service/beratungsstellen/suchtprobleme/ 
Wir hoffen, dass wir Dir weiterhelfen konnten. 
Viele Grüße

Herzliche Grüße

Ted vom gutefrage.net-Support

2 Antworten

Beruhigen Sie sich der will das nur selbst Konsumieren