Mein Arbeitgeber erpresst mich?
Hallo!
Mein Arbeitgeber hatte Ende letzten Jahres 1.000 Euro auf mein Fahrschulkonto überwiesen. Wir haben nichts Schriftliches ausgemacht, dass ich es zurückzahlen muss, und auf mein privates Konto wurde ebenfalls nichts überwiesen.
Nun habe ich gekündigt, und er sagt mir, wenn ich nicht noch den Monat Dezember bleibe, zieht er mir die 1.000 Euro vom Gehalt ab. Ich habe mit meinem neuen Arbeitgeber aber ausgemacht, dass ich am 01.12. anfange.
Darf er mir einfach das Geld vom Konto abziehen obwohl es nicht so ausgemacht war dass ich es zurückzahlen muss?
Was soll ich tun?
9 Antworten
Hallo,
vollständige Informationen wären hier halt sinnvoll.
Soweit ich verstehe, wurden die 1.000 € auf keiner Gehaltsabrechnung erwähnt und nicht überwiesen... also reden wir über Bar auf die Kralle vorbei am Finanzamt. Das ist Steuerhinterziehung und für beide Seiten strafbar.
Wenn es keinerlei Dokumentation dazu gibt, würde ich also ganz einfach auf meine Kündigung zum Tag X bestehen. Sollte der Arbeitgeber die letzte Lohnabrechnung nicht über die volle Höhe erstellen, wir die Richtigstellung schriftlich angemahnt und wenn keine Korrektur erfolgt, geht es zum Arbeitsgericht.
Nun steht dem Arbeitgeber die Möglichkeit offen, zu erklären, wie der Abzug zustande gekommen ist... wenn er das tut, gibt er die eigene strafbare Handlung aber auch deine strafbare Handlung zu.
Wäre meine Einschätzung, aber ich bin kein Anwalt.
LG, Chris
Darf er mir einfach das Geld vom Konto abziehen obwohl es nicht so ausgemacht war dass ich es zurückzahlen muss?
Wenn es keine Regelung darüber gibt: NEIN
Du kannst/solltest das fehlende Geld einfordern und ggf. beim Arbeitsgericht einklagen.
Wenn ihr etwas schriftliches vereinbart habt das beinhaltet das du verpflichtet bist bis zu Tag x deinen Arbeitsvertrag zu erfüllen wenn dein Arbeitgeber dir den Führerschein zahlt dann musst du erstmal bleiben.
Das einzige was du dann tun kannst ist dich an deinen neuen Arbeitgeber zu wenden und ihm deine Situation zu erklären in der Hoffnung das dieser dich "auslöst".
Wenn nichts schriftlich vereinbart wurde dann schaltest du den Rechtsanwalt ein.
LG
Juli
Für einen Gang zum Arbeitsgericht braucht man keinen Anwalt - der nur Kosten bringt - das geht auch ohne.
Nein, darf er nicht, wenn das nicht ausgemacht wurde.
Wenn ers macht musst du halt vermutlich über den Rechtsweg gehen.
Mein Arbeitgeber hatte Ende letzten Jahres 1.000 Euro auf mein Fahrschulkonto überwiesen.
Und weshalb, was war der Grund?
Und was ist ein Fahrschulkonto?
wenn das nicht ausgemacht wurde.
und da wird ohne etwas Schriftliches dann Aussage gegen Aussage stehen.
Der Arbeitgeber hat einen Buchungsbeleg in der Hand, der die Zahlung bestätigt. Und er wird behaupten, es wäre eine Leihgabe. Wie willst du ohne irgendwelche Dokumente das Gegenteil belegen und einen Richter davon überzeugen, dass es ein Geschenk gewesen ist? Als solches unterliegt es der Schenkungssteuer und hat versteuert zu werden. Ist es das nicht, hat man sogar noch eine Steuerhinterziehung am Arsch....
Ja. Deshalb der Rechtsstreit.
Bei einem eindeutigen Fall wäre der ja wohl nicht nötig.
Der Chef wollte ihm halt einen Zuschuss zu seinem Führerschein spendieren. Vermutlich in dem Glauben, dass sein Azubi bei ihm bleibt.
Wenn du fristgerecht gekündigt hast, dann fängst du natürlich auch am 1. Dezember bei deinem neuen Job an.
Die Sache mit den 1000 € kannst du danach immer noch klären.
Dankeschön!