Mehrfach Eintritt bei Veranstaltung?

3 Antworten

Eigentlich ist das ganz normal. Die Zahlung des Eintrittsgeld berechtigt dich zum Betreten des Veranstaltungsgelaendes. Verlaesst du es wieder, ist die Party fuer dich vorbei.

Bei manchen Veranstaltungen gibt es Loesungen, die einen erneuten Eintritt ermoeglichen (frueher oft Stempelloesungen, heute wohl gelegentlich auch digitale). Der Veranstalter ist aber nicht dazu verpflichtet, eine derartige Loesung auch bereitzuhalten. Wenn er sagt: "Du darfst nur 1 x rein und nach dem Verlassen des Gelaendes nicht noch einmal", dann ist das so.


LouPing  15.09.2021, 09:43

Gehört es dann nicht zur Pflicht des Veranstalters Toiletten bereitzustellen?

Schließlich ist man gezwungen dem Bedürfnis nachzugehen, daraus nun Gewinne machen zu wollen kann nicht rechtens sein.

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DerCaveman  15.09.2021, 09:45
@LouPing

Das wird er im Normalfall wohl muessen, waere aber wieder eine andere Frage.

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LouPing  15.09.2021, 10:12
@DerCaveman

Wenn die Leute für die Notdurft das Gelände verlassen müssen darf der Veranstalter wohl nicht ständig neu Eintritt verlangen, hier muss er eine andere Lösung anbieten. Alles andere wäre Abzocke…

Der FS sollte das dem Ordnungsamt melden…

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DerCaveman  15.09.2021, 10:22
@LouPing

Ob das tatsaechlich so ist, weiss ich nicht. Da du das aber behauptest, wirst du sicher auch eine entsprechende Rechtsgrundlage benennen koennen.

Aber mal ganz abgesehen davon, dass das gar nicht die Frage war, wissen wir doch ueberhaupt nicht, ob da wirklich keine Toiletten vorhanden waren. Der FS schreibt nur etwas davon, dass das Veranstaltungsgelaende zum Pinkeln verlassen wurde. Er schreibt aber nicht, dass dies tatsaechlich erforderlich war, weil auf dem Gelaende keine Toiletten vorhanden waren. Vielleicht wollte er sich ja auch nur nicht anstellen?

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Gab es drinnen keine Toiletten?

Eintrittskarten berechtigen üblicherweise nur zum einmaligen Eintritt. Wer das Gelände verlässt, ist draußen und hat keinen Anspruch mehr, erneut eingelassen zu werden.

Wenn die Regelung klar kommuniziert wird, gibt es da vermutlich keine rechtliche Handhabe.


LouPing  15.09.2021, 10:14

Kann ich mir nicht vorstellen, der Veranstalter hat bei einer kostenpflichtigen Veranstaltung für Toiletten zu sorgen.

Er kann das natürliche Bedürfnis der Notdurft für weitere Einnahmen nutzen? Das kann ich mir nicht vorstellen.

Beim Ordnungsamt nachfragen und ggf. melden.

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RobertLiebling  15.09.2021, 10:52
@LouPing
Kann ich mir nicht vorstellen, der Veranstalter hat bei einer kostenpflichtigen Veranstaltung für Toiletten zu sorgen.

Darum kann ich mir das eben auch nicht vorstellen. Aber der FS hat sich dazu noch nicht geäußert.

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Wende dich an den Konsumentenschutz, da sitzen die SpezialistInnen.