Mehr Geld in der Ausbildung?

2 Antworten

Wenn das deine betriebliche Erstausbildung ist, kann dir theoretisch BAB - Berufsausbildungsbeihilfe von der Agentur für Arbeit zustehen.

Dafür brauchst Du aber auch einen Mietvertrag und musst natürlich dann auch da gemeldet sein und wohnen.

Außerdem kommt es auf das Einkommen deiner Eltern und deine eigene Vergütung an, im Internet findest Du einen kostenlosen BAB - Rechner.

Wohnst Du nicht mehr bei den Eltern, hast eine eigene Meldeanschrift und bist unter 25, steht dir das Kindergeld von derzeit 250 Euro pro Monat zu, wenn Du von deinen Eltern nicht min. Unterhalt in dieser Höhe bekommst.

Was hast Du denn an Brutto und Nettovergütung ?

Wenn dein Auszug wegen der Ausbildung oder einem anderen schwerwiegenden sozialen Grund notwendig war und deine Eltern leistungsfähig wären, könnte dir theoretisch auch Unterhalt zustehen, ein möglicher vorrangiger Anspruch je nach Art der Ausbildung auf BAB - oder Bafög - müsste geprüft werden.

Aber selbst wenn der Auszug notwendig war und die Eltern leistungsfähig wären, muss nicht zwingend Anspruch auf Unterhalt bestehen.

Denn wenn das Kind nicht mehr bei den Eltern lebt und gemeldet ist, stünde dem Kind derzeit theoretisch ein Unterhalt von monatlich 930 Euro zu.

Das Kindergeld von 250 Euro würde darauf voll angerechnet und die Nettovergütung bis auf einen pauschalen Freibetrag von 100 Euro für ausbildungsbedingte Aufwendungen auch, wenn Anspruch auf BAB - bestehen würde dieser würde dann natürlich auch angerechnet.

Ich hab Bafög während der Ausbildung bezogen, um meine Miete zu bezahlen.

Du kannst dich aber bei sowas immer ans Jobcenter wenden, die sagen dir, was du wo beantragen musst :)