MediaMarkt Plusschutz bei Weiterverkauf?
Ich habe vor einigen Monaten ein Handy mit MediaMarkt Plusschutz gekauft.
Der Plusschutz läuft natürlich auf meinen Namen.
Wenn ich das Handy nun weiter verkaufe, kann der Käufer den Plusschutz dann auch verwenden?
3 Antworten
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Nein das funktioniert nicht du hast diesen plusschutz also eine Art Versicherung abgeschlossen diese ist nicht übertragbar nur du kannst Ansprüche erheben
Was viele übrigens nicht wissen das gilt auch für Amazon Garantie auch Amazon gewärt dritten keine Gewährleistung
Sowas findest du immer in den allgemeinen geschäftsbedingungen kurz AGB
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Quatsch ist sie nicht es ist eine Versicherung kannst du deine Kfz-Versicherung auf eine andere Person übertragen? Kommt es zu einem Schaden hast du null Ansprüche auf rechtswegen
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Es ist also der jeweiligen Versicherung zu entscheiden ob ein zweitbesitzer Anspruch auf diese Versicherung hat das müsste man in den genauen Unterlagen nachsehen allgemein gesagt muss man Nein sagen denn rechtlich gesehen hast du keinen Anspruch auf eine Versicherung die du nicht abgeschlossen hast
Man kann hier nur den genauen rechtlichen Ansatz nehmen da man die versicherungsunterlagen nicht kennt ist es darin stattgegeben ist es natürlich möglich
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Woher willst du wissen was in seine Versicherungs Papieren steht in meinem steht z.b. nicht im Gegenteil bei meinem Monitor steht deutlich nicht übertragbar
Und nein es ist keine werksgarantie erstens mal ist die Garantie nur die ersten 6 Monate danach ist es eine Gewährleistung keine Garantie die sogenannte beweislastumkehr
Auf dieser hatte recht ich nur der Käufer Anspruch er ist der vertragspartner ein Hersteller ist einem dritten zu keine Gewährleistung verpflichtet da er keinen Vertrag mit dieser Person abgeschlossen hat
Mein Tipp an dich bevor du hier groß die Klappe aufreißt lerne erst mit den Unterschied zwischen einer Garantie und einer Gewährleistung
Im Falle eine garantieverlängerung geht es dem Werk das ganze sogar überhaupt nichts an der Hersteller ist raus auch der Händler ist raus es ist eine Versicherung die du mit deinem versicherungspartner abgeschlossen hast hier gilt das was in deinen versicherungspapiere steht das kann je nach Versicherung je nach Vertrag je nach Versicherungs Höhe oder Artikel anders sein
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Also, ich möchte nicht mit Dir/ Ihnen diskutieren und meine "Klappe" ausreißen 😅
Mein Tipp an dich bevor du hier groß die Klappe aufreißt lerne erst mit den Unterschied zwischen einer Garantie und einer Gewährleistung
Also ich weiß den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie.
[erstens mal ist die Garantie nur die ersten 6 Monate danach ist es eine Gewährleistung keine Garantie die sogenannte beweislastumkehr]
Dies wäre teilweise richtig
Also 1. Die Garantie ist unabhängig von der Gewährleistung.
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung vom Hersteller oder auch manchmal vom Händler über eine extra Garantie, die auch Mängel nach dem Kauf einbeschließen kann.
Eine Garantie kann beispielsweise 6, 12, 24 oder 0 Monate gehen. Also ist die Dauer variable. Zum Beispiel gibt Apple nur 12 Monate auf die drinnen verbauten Komponenten und 6 Monate auf den Akku.
Die Gewährleistung hingegen ist gesetzlich geregelt. Diese ist im BGB aufgeführt und läuft über den Händler.
Dies deckt nur Mängel ab die, schon vor dem Kauf existierten.
Die Frist zur Gewährleistung beträgt 2 Jahre. Im ersten Jahr ist eine reklamation eigentlich immer ganz einfach,da sie es nicht Beweisen müssen,das der Fehler schon vor dem Kauf existierte. Außer natürlich Gewalteinwirkung, dies kann man schnell feststellen.
Nach 12 Monaten gibt es die Beweispflichtumkehr. Dort ist es sehr schwer die Gewährleistung zu nutzen,da man erst beweisen muss mit einem Sachverständigen, dass der Fehler schon vor dem Kauf stattgefunden hat.
Also. Ich denke mal ich weiß durchaus die Unterschiede von Garantie und Gewährleistung. Was sie ja nicht so richtig wissen. (Ohne sie zu provozieren)
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Nochmal zur Frage mit dem Plusschutz...
Also bei der neuen (über die Zürich) kannst du die übertragen. Denn die Garantie läuft nicht über den Kunden sondern über den Artikel. Also der, der die Rechnung hat. Hat auch die Garantie.
Deshalb kannst du die Garantie übertragen
Mit freundlichen Grüßen
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Wir sind hier aber nicht bei den neuen die Frage ist knapp ein Jahr alt damals ging es nicht in meinem Vertrag ist es z.b sogar ausgeschlossen
Es kann sein dass es mitraweile keinen Versicherungsnehmer sondern einen Versicherungsschein gibt im vorm. Des Kassenzettels z.B sowas unterscheidet sich aber jeh nach Vertrag und Vertragsabschluss nur weil das Versicherungsunternehmen dies geändert hat gilt dies NICHT rückwirkend
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GEWÄHRLEISTUNG meine Güte es gibt im Gesetz keine 2 Jahre werksgarantie dass ist reiner käse
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Zudem ist die Sache mit Werk totaler käse die Gewährleistungspflicht gild für den Händler da hast du deine Gewährleistung
https://www.evz.de/einkaufen-internet/gewaehrleistung-und-garantie.html
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Sehr gerne wenn sich nicht erinnern können was sie geschrieben haben
Das steht da drinnen, und zum einen ist es rechtlich eine werksgarantie
Und das ist kompletter Käse eine werksgarantie gab es nie gibt es nicht und wird es auch niemals in Deutschland geben
Wir haben eine gewährleistungspflicht diese gilt übrigens für den Händler der muss dir die Gewährleistung bieten diese hat dann Verträge mit dem Hersteller
Hersteller kommunizieren zwar auch direkt mit dem Kunden dein Anspruch ist allerdings gegenüber den Händler nicht gegenüber den Hersteller
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Ich denke nicht, da das eine Versicherung ist und diese nur für dich gilt.
Dü könntest es aber vielleicht umschreiben oder im Fall der Fälle das Gerät selbst einschicken
Liebe Grüße
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Schau einfach in die AGB der Zusatzversicherung rein, dort steht das drinne
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Ist darin ausgeschlossen was ziemlich logisch ist da du eine Art Versicherung abschließt
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Auch hier ist sie nicht du hast rechtlich gesehen keinen Anspruch auf eine Versicherung die du nicht selbst abgeschlossen hast nur der Versicherungsnehmer hat Anspruch
Es sind sogar teilweise gesetzliche gewährleistungen nicht übertragbar z.b. bei Amazon diese verweigern grundsätzlich 3. Eine Gewährleistung
Doch diese ist übertragbar...