Media Markt Rückgabe okay?
Hiii! Also ich habe auf MediaMarkt mir eine Xbox Series S gekauft. Beim ausprobieren hat es mir leider nicht gefallen und mir haben bestimmte Features gefehlt. Dabei habe ich aber diese Seiten sticker von der Box abreißen müssen um es überhaupt aufzumachen, war so gar so gelabeled. Das hatte aber leider die Packung etwas gerissen wo der Sticker war. Das war unvermeidlich.
Ich habe es also wieder eingepackt und zurückgeschickt im vollen Lieferumfang.
Leider habe ich gerade gelesen auf der Mediamarkt Seite: Du kannst die vollständige und unbenutzte Ware innerhalb von 14 Tagen (für myMediaMarkt Mitglieder 28 Tage) in einem Saturn oder MediaMarkt zurückgeben.
und auf giga steht:
Ist die Packung geöffnet oder weist das Gerät sichtbare Gebrauchsspuren auf, kann Media Markt die Rücknahme verweigern.
Außerdem müsst ihr in diesem Fall damit rechnen, nicht den kompletten Wert der Ware zurückzuerhalten
Ist das jetzt wirklich soo streng bei MediaMarkt? Weiß jemand ob das schlimm ist mit dem Sticker? Ich möchte nicht nur teils meines Geldes zurück haben, da würde ich doch lieber die Konsole behalten wenn das der Fall wäre.
Danke für die Antworten.
Ich habe die Konsole Online bestellt auf deren Homepage btw.
3 Antworten
Bei einem online Kauf sollte das kein Problem sein.
In der Praxis sollten bei einem größeren online Anbieter kleinere Beschädigungen an der Verpackung kein Problem sein.
Liegt aber am Ende bei MediaMarkt.
Diese zurücksenden Epidemie ist furchtbar, viele Menschen nutzen das aus und es entsteht viel Müll, Kriminelle die falsche Artikel in die Packung legen, es muss in den Preis einkalkuliert sein, Umweltbelastung durch unnötigen Transport usw. Aber da die großen Anbieter eher kulant sind und andere sich gezwungen sehen mit zu ziehen, ist das im Markt Standard, dass es relativ Kundenfreundlich ist, selbst wenn es für alle andere Beteiligten (inkl. Kunden die nur in Ausnahmen etwas zurückschicken) eine schlechte Sache ist.
Bei nicht bloßer, sachgemäßer Prüfung der Ware besteht zwar das Widerrufsrecht in der Regel trotzdem, jedoch kann Wertersatz gefordert werden.
Ob das hier in diesem Fall zutrifft, kann im Streitfall nur ein Gericht entscheiden.
https://dejure.org/gesetze/BGB/357a.html
Die Aussage der Webseite bezüglich ungeöffnete Ware ist jedoch (in dieser Formulierung) falsch bzw. bezieht sich das wohl eher auf im Markt erworbene Waren.
1) Leider schreibst du nicht ob du die Konsole im Markt oder per Versandhandel erworben hast.
a) wenn du die Konsole im Markt erworben hast ist der Händler gesetzlich nicht zur Rücknahme verpflichtet (Gewährleistung mal aussenvor). Wenn er dennoch eine freiwillige Rücknahme anbietet, so kann er dafür die Regeln frei gestalten.
b) du die Konsole via Versandhandel erworben hast (Onlineshop mit Zusendung der Ware), dann gilt das als Fernabsatz und du hast eine 14tägige Wiederrufsfrist ab Zustellung der Ware bzw. Zustellung der Widerrufsinformation (je nachdem was länger ist) (Es gibt aber Güter / Waren die davon ausgenommen sind, aber eine Spielkonsole ist davon nicht ausgenommen). Leider hat der Gesetzgeber hier nur allgemein von "sind die empfangenen Leistungen unverzüglich zurückzugewähren." geschrieben. Was dazu führt das der Zstand nicht genau definiert ist.
Gerichtsurteile legen aber nahe das der Händler kleinere Beschädigungen an der Verpackung hinnehmen muss, ohne das er dafür eine Entschädigung verlangen darf. So als hätte der Kunde die Ware im Laden geöffnet um Inhalt und Zubehör zu kontrollieren.
Nicht hinnehmen muss der Händler Wertminderungen die sich aus Nutzung, Abnutzung und Beschädigungen ergeben. Hier kann er ggf. die Wertminderung gegenrechnen und in Abzug bringen.