Maskenpause wird von Arbeitszeit abgezogen?
Hallo alle zusammen,
Ich habe in einer neuen Praxis angefangen. Bin an manchen Tagen 10 Stunden am arbeiten und muss FFP2 Masken tragen. Natürlich mit einer Pause nach 6 Stunden. Allerdings habe ich dann Kopfschmerzen und Konzentrationsprobleme und bin dann extremst müde. Ich habe Erholungspausen verlangt, da ich so auch Migräne bekommen kann. Ich muss jetzt nicht alle 75 min Pause machen aber ab und zu muss ich die Maske abnehmen können. Meine Chefin sagte ich soll alle 75 min für 10 min Pause machen allerdings Die Zeit abziehen von meiner Arbeitszeit. Wie ist hier die Regelung ? Ich will nur ab und zu mal die Maske absetzen können.
3 Antworten
Das kommt wohl dabei raus, wenn man gleich verlangst statt mal erst in Ruhe zu reden.
Das würde ich jetzt doch mal machen, dann findet sich sicherlich eine Regelung im gegenseitigen Einvernehmen.
https://www.dguv.de/de/praevention/corona/faq_gesamtuebersicht/faq_arbeitsschutzverordnung/index.jsp
Ok, vielen lieben Dank. Dann weiß ich Bescheid.
Übrigens ist das, was die AG jetzt macht, das, was die gesetzliche Regelung ist, wieich bei weiterer Recherche sah.
https://www.impulse.de/recht-steuern/rechtsratgeber/maskenpflicht-im-betrieb/7604583.html
Als EX-AG sag ich mal so: schade, dass sich keine Regelung findet, die für beide passt., z.B.dass Du während der Maskenpause was machst, was eben ohne Maske möglich ist.
Oder eben okay, hin und wieder Pause
Vielleicht hat die Chefin auch Sorge, dass sie Ärger kriegt, wenn sie das nicht 100%ig macht und Du dann nachher Probleme hast.
Uh, kompliziert.
> Masken vom Hersteller selbst ausgestellt und hat daher keine Kennnummer eines Prüfinstituts.
Wann müssen Erholungspausen eingelegt werden?Da die Masken das Atmen erschweren, sollten Arbeitnehmer regelmäßige Erholungspausen einlegen. Rechtlich gelten die dann aber nicht als vollwertige Arbeitspausen, sondern nur als Phase, in der die Maske nicht getragen werden muss. Tätigkeiten, die ohne Mund-Nasen-Bedeckung durchgeführt werden können, sind also weiterhin möglich. Es gibt keine Pflicht, zusätzliche Erholungspausen zu gewähren.
Die Deutsche Unfallversicherung empfiehlt in einem Leitfaden folgende Tragezeiten bei mittelschwerer körperlicher Arbeit:
- FFP-Masken ohne Atemventil: 75 Minuten Tragezeit und anschließend eine Pause von 30 Minuten.
- FFP-Masken mit Atemventil: zwei Stunden Tragezeit und anschließend eine Pause von 30 Minuten.
- OP-Masken: zwei Stunden Tragezeit und anschließend eine Pause von 30 Minuten.
Bei leichter Arbeit ist eine Verlängerung der Tragedauer auf 3 Stunden möglich
Du hättest vielleicht einen anderen Tonfall wählen sollten. Etwas "verlangen" führt beim Gegenüber selten zu freundlichem Entgegenkommen.
Ich habe mich vielleicht etwas falsch ausgedrückt. Ich habe nichts verlangt, sondern gebeten, dass ich vielleicht ab und zu kurz vor die Tür gehe und frische Luft zu holen an Tagen, an denen ich 10 Stunden arbeite
Naja, dann machst du zusätzliche Pausen, die nicht vorgesehen sind. Natürlich musst du das von deiner Arbeitszeit abziehen.
Extrapausen sind unbezahlte Freizeit - völlig korrekt
Ich habe mich vielleicht etwas falsch ausgedrückt. Ich habe nichts verlangt, sondern gebeten, dass ich vielleicht ab und zu kurz vor die Tür gehe um frische Luft zu holen an Tagen, an denen ich 10 Stunden arbeite