Mädchenflohmarkt maximal Grenze?

1 Antwort

Unabhängig von der Plattform sind pro Nutzer maximal 30 Transaktionen bzw. maximal 2000€ Einnahmen durch Privatverkäufe im Jahr erlaubt. Dennoch musst du dir keine Sorgen machen :)

Auszug aus einem Artikel von rbb24:

"Wer seinen Keller ausräumt und alte Schallplatten oder Gartenstühle findet, die er verkauft, hat nichts zu befürchten. Grundsätzlich fallen Steuern vor allem dann an, wenn jemand gewerblich aktiv ist; also systematisch einem Geschäftsmodell nachgeht und dabei immer wieder zum Beispiel Gegenstände verkauft, um Einnahmen zu generieren.

Wer gewerblich aktiv ist und wer nicht, ist allerdings nicht so einfach zu definieren. Fakt ist, dass es auf Online-Plattformen wie Amazon, Ebay oder Kleinanzeigen.de Nutzer gibt, die häufiger Verkäufe tätigen und eben nicht einmalig etwas verkaufen. Das Finanzamt will genau jene Leute genauer unter die Lupe nehmen, das geht aber nur, wenn die Plattformen jene Nutzer dem Fiskus melden.

Sind ab 2.000 Euro Steuern fällig?

Die Antwort wird oft "nein" lauten. Denn auch wenn die Regelung neu ist, haben sich die Steuergesetze nicht geändert. Steuern fallen weiterhin nur auf Gewinne an. Wer zum Beispiel seine gebrauchte Einbauküche für 3.000 Euro verkauft, wird keine Steuern zahlen müssen, da die Einbauküche in der Regel zu einem höheren Preis gekauft wurde. Gerade bei höheren Summen kann es sich aber lohnen, Quittungen aufzubewahren, um im Fall der Fälle etwas vorzeigen zu können."

https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2024/02/steuern-onlineportale-plattformen-ebay-kleinanzeigen-amazon-Steuertransparenzgesetz-psttg.html