"Mädchen bekommen hier kein Gyros. Willst du eine Pommes oder ein Hotdog?!" - Darf ein Imbiss-Besitzer wirklich so eine dumme Bemerkung machen!?

Das Ergebnis basiert auf 13 Abstimmungen

Ja 77%
Nein 23%

9 Antworten

Ja

Darf er aber braucht sich nicht wundern wenn die Kundschaft ausbleibt

Ja

Darf er aber ist dann halt unten durch bei mir und hoffentlich bei Dir auch. Solche Sprüche sind weder lustig noch sonst was.

Sora ✨

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Nein

Das dürfte ein Verstoß gegen § 19 Abs. 1 AGG sein, der allerdings keine strafbaren oder ordnungswidrigen Folgen hat, sondern lediglich Zivilrecht betrifft:

Eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität bei der Begründung, Durchführung und Beendigung zivilrechtlicher Schuldverhältnisse, die
1. typischerweise ohne Ansehen der Person zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande kommen (Massengeschäfte) oder bei denen das Ansehen der Person nach der Art des Schuldverhältnisses eine nachrangige Bedeutung hat und die zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande kommen oder
2. eine privatrechtliche Versicherung zum Gegenstand haben,
ist unzulässig.
Ja

Allerdings kann er sich seine Pommes und seinen Hot Dog sonst wohin schieben, wenn ich lieber Gyros will.

Gibt auch andere Imbissbuden - Besitzer.


BeviBaby  12.12.2023, 21:33

Ist nur ein Beispiel, das ich unter eine ihrer Fragen geschrieben habe. Nicht wirklich erlebt.

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Nein

Nein. Das darf er nicht und läuft Gefahr, dass man ihm dafür einfach die Gaststättenlizenz entzieht und/oder für jeden Einzelfall Bußgeld von bis zu 10.000 Euro erhebt.