Macht es einen Unterschied ob ich bei Verkauf meines Motorrades Unfallmotorrad oder Totalschaden angebe?
Ich hab mein Motorrad verkauft, dieses war ein Totalschaden, was wir aber reparieren lassen haben, so dass ich noch ein halbes Jahr weiter fahren konnte. Jetzt habe ich das Motorrad verkauft und in den Kaufvertrag Unfallmotorrad reingeschrieben, weil wir es ja wieder reparieren lassen hatten.
Der Käufer möchte jetzt aber seinen Anwalt einschalten, weil es ja ein Totalschaden war, aber nur Unfallmotorrad dokumentiert wurde.
Muss ich mich auf irgendetwas gefasst machen?
lg
1 Antwort
Nein, ich denke nicht. Totalschaden ist ja relativ, man kann theoretisch alles reparieren, nur wirtschaftlich ist es meist nicht. Du hast ja angegeben, dass es ein Unfallfahrzeug ist, von daher bist du raus. Er hätte ein TÜV/Dekra Gutachten verlangen können, wenn er das nicht macht ist das sein Risiko.