Macht eine Zivilklage wegen zu Unrecht in Rechnung gestellter Mietauto-Selbstbeteiligung nach zwei Jahren Sinn?
Ich hatte vor 2 Jahren einen Steinschlag bei Abgabe des Autos gehabt. Diesen habe ich aber nicht selbst während dem Mietzeitraum erzeugt.
ZUDEM ist dieser Steinschlag ausserhalb der menschlichen Kontrolle
Die Beweislast liegt beim Vermieter Europcar.
Habe ich einen Anspruch auf Rückzahlung der 450€ Selbstbeteiligung ?
Der Steinschlag fällt ausserhalb der Kontrollmöglichkeit des Menschen und außerdem ist er nicht während der Miete entstanden
2 Antworten
Na, dann sei mal froh, dass dies nicht fahrlässig war. Dann entfällt jedweder Kasko-Schutz im Regelfall komplett.
Entsteht der Schaden während des Mietzeitraums des PKW, dann zahlst du dafür. Und wenn es nur die Selbstbeteiligung ist.
Du hast ein Übernahme- und ein Rückgabeprotokoll, welches bestätigt, dass der Steinschlag nicht vorhanden war? Dann würde ich das anmahnen.
Ansonsten wirst du wohl kaum den Nachweis führen können, dass der Schaden ausserhalb deines Mietzeitraums entstanden ist.
Aber wie schon oben geschrieben kann ein Steinschlag ohne jegliche menschliche Steuerung entstehen. Das ist ja kein fahrlässiger Schaden.