Mache ich mich strafbar?
Ich war noch sehr jung, viel zu jung könnte man sagen. Ein Freund der Familie bot mir an mir das Küssen beizubringen, aber dabei blieb es nicht.
Lange Jahre habe ich das verdrängt aber jetzt, wo ich mehr Zeit habe als mir lieb ist, kommen die Erinnerungen wieder hoch. Wenn ich darüber berichten will habe ich aber Angst mich strafbar zu machen, und genau das ist eines meiner Probleme.
Wie Anfangss beschrieben ich war noch sehr jung. Um es auch zeitlich einordnen zu können eine Information. Mein "Verführer" kündigte an mich zu penetrieren ( Er hat es etwas anders formuliert.). Kurz vor dem "Stichtag" verschwand er spurlos. Damals galt noch der "Unzuchtparagraph (§175)" und ich vermute ich wurde ihm zu alt. Mein "Nachfolger" war vielleicht nicht ganz so verschwiegen wie ich was zur Folge hatte das mein "Verführer" festgesetzt wurde.
Damit jetzt kein falscher Eindruck entsteht, manche reden von Missbrauchsofern. Ich fühle mich nicht als Opfer, im Gegenteil, Ich habe mit Freuden mitgemacht. Fühlte mich ernst genommen. Heute weiss ich wie ich manipuliert wurde.
Wenn ich jetzt darüber schreibe werden die Altersangabe und die Details der Vorgehensweise gelöscht. Daher meine Frage, mache ich mich strafbar wenn ich meine Lebensgeschichte niederschreibe?
Ist es mehr als 30 Jahre her?
ja das war in den frühen 60ern des letzten Jahrhunderts.
5 Antworten
Nein da würdest du dich nicht strafbar machen und die fühl dich bitte auch nicht so. Evtl nimmst du professionelle Hilfe an und besprichst deine Situation und das weitere Vorgehen. Alles Gute für dich
Ich denke nicht . Bei mir war es ähnlich nur ich wurde Mißbraucht auch aus unwissend und auch rein gelegt . Ich habe mir es nicht aufgeschrieben aber mir eine Phsychologin gesucht und wir arbeiten das nun durch . Es war bei mir tiefster DDR Zeit gewesen. 1972 . Möchtest du es nur für dich aufschreiben oder sowas ähnliches wie eine Biografie?
Nein, sofern du nicht direkt volle Namen nennst oder etwas Sexuelles mit dir und einer Person unter 14 vorgefallen ist nicht.
Aber genau das ist vorgefallen. am angekündigten "Stichtag" war ich noch keine 14
DU nicht, also hätte sich die andere Person strafbar gemacht, wenn etwas passiert wäre, DU aber nicht.
Nein, du machst dich nicht strafbar damit. Und es ist nicht deine Schuld. Schuld sind die , die dich manipuliert hatten.
Ja, ist so. Könntest du mir evtl behilflich sein, indem du auf meinen letzten Beitrag, die ich gepostet habe , evtl antworten könntest?
Die Zustimmung habe ich gegeben ,du bist nicht Schuldig und auf die Manipulation .
Nee ich meinte auf meinem Beitrag wenn Du auf meinen Profil gehst siehst du meinen letzten Beitrag.
Da war meine Umfrage zu meinen Letzten Beitrag.
(wie kann man es einschätzen, ob sie irgendwann wieder angekrochen ankommt und den Kontakt wieder sucht, oder gar nicht mehr?)
Nein nicht meine Antworten , sondern meine Beiträge.
Ich habe 143 Beiträge . Wenn du auf den klickst dann siehst du meine lange Umfrage. Mit dieser Überschrift:
wie kann man es einschätzen, ob sie irgendwann wieder angekrochen ankommt und den Kontakt wieder sucht, oder gar nicht mehr?ob du auf dieser Umfrage beantworten könntest ?
schreibe es auf und so kannst du es verarbeiten. solange nichts passiert ist was du nicht wolltest und du kein Problem damit hast ist es doch okay. nur schreibe keine echten namen auf, es sei den du willst das es alle erfahren.
Wenn man eine Biografie schreiben möchte gehört die Handlung wie und was man erlebt hat hinein. Mit den Namen sollte man ändern , aber den Hinweis geben das man die Namen geändert hat .
ich denke schon an eine Autobiographie: