Lohnt sich eine Steuererklärung als Schüler?

3 Antworten

Wenn du keine Steuern bezahlst, bekommst du bei der Einkommensteuererklärung auch keine zurück. Du kannst zwar eine Einkommensteuererklärung machen aber das ist eigentlich völlig sinnlos.

Bei Kapitalerträgen die im Ausland anfallen und dort eventuell thesauriert werden, bist du allerdings unter bestimmten Bedingungen gezwungen eine Einkommensteuererklärung zu machen. Erkundige Dich im Zweifel bei deinem Finanzamt.

Aufwendungen für eine Krankheit sind erst ab einer bestimmten Höhe bei der Einkommensteuer ansetzbar.

Es zieht aber alles daraufhin ab ob du bereits Einkommensteuer oder Kapitalertragssteuer bezahlt hast die du eventuell zurückbekommen könntest. Wenn du wie gesagt unter dem Jahr keine Steuern bezahlt hast dann bekommst du bei der Einkommensteuererklärung auch keine zurück.

Solltest du allerdings Einkünfte erzielen die nicht direkt versteuert werden, dann musst du eine Einkommensteuererklärung abgeben.

Die Lohnsteuer die dir bei arbeitseinkünften direkt abgezogen wird ist eigentlich eine Einkommensteuer Vorauszahlung. Die wird dann nachher bei der Berechnung der Einkommensteuer im Rahmen der Einkommensteuererklärung mit der festgesetzten Einkommensteuer verrechnet. Genau das gleiche Spiel findet mit der Kapitalertragssteuer statt.


Annabella30 
Beitragsersteller
 26.07.2024, 12:33

Okay, danke für die ausführliche und schnelle Antwort!

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Aber darauf muss ich noch keine Steuern zahlen, da es noch im Freibetrag ist.

Aus dem reinen Kauf nicht. Aber nur als Nebenhinweis:

Wenn du diese Aktien verkaufst und ein Gewinn rauskommt, dann würde dieser mit Kapitalertragsteuer (25%), SolZ (5,5%) sowie ggf. Kirchensteuer besteuert werden seitens der Bank.

Wenn du sonst auch keine anderen Einkünfte hat, dann ist die Einkommensteuer nach dem Einkommensteurtarif geringer als die 25%. Dann könntest du mit der Einkommensteuererklärung (in der du diese Kapitalerträge auch einteägst) eine Günstigerprüfung beantragen und zu viel gezahlte Kapitalertragsteuer wird dir wieder erstattet.

Alternativ ginge es auch über eine Nichtveranlagungsbescheinigung, wenn klar ist, dass dein Einkommen unterm Grundfreibetrag (derzeit 11.604€) liegt und daher keine Einkommensteuer anfällt. Dann behält die Bank auch keine Kapitalertragsteuer ein.

Ab und zu muss ich verschriebene Medikamente bei der Apotheke teilweise bezahlen und ich habe gehört, dass das steuerlich absetzbar ist. Wenn man von dem RTW abgeholt wird oder wenn man im Krankenhaus schläft, fallen auch einige kleine Rechnungen an. Sind die steuerlich absetzbar?

Theoretisch schon als außergewöhnliche Belastungen.

Aber:

Allerdings muss ich sagen, dass ich nicht arbeite und somit keine Lohnsteuer zahle.

Das ist das Problem. Du zahlst keine Lohnsteuer, daher kannst du auch nichts erstattet bekommen (Wenn du 0€ Einkommensteuer gezahlt hast, kannst du auch nur 0€ zurückerhalten).

Auch (weil du sagst, du bist Schülerin) hast du wahrscheinlich noch keine Erstausbildung abgeschlossen, um bei Einkünften aus unselbstständiger Arbeit (Arbeitnehmertätigkeit) Werbungskosten zu generieren, sodass du auch keinen Verlustabzug geltend machen kannst.

Von daher lohnt sich eine Steuererklärung in deinem Fall nicht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Abgeschl. Studium zur Dipl. Finanzwirtin und berufl. tätig

Absetzen von der Steuer kann man das schon, wenn man einen Eigenanteil überschreitet.

Aber ohne Lohnsteuer zu zahlen kann man schlecht was davon absetzen. Das bedeutet nur, du zahlst keine Steuern auf deine Ausgaben.

Aber die zahlst du ja eh nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung