Lohnt sich da ein Anwalt? Geld verliehen?

4 Antworten

Wenn er wirklich kein Geld hat wird es schwierig. Dann kann auch ein Anwalt nicht helfen. Da gilt die alte Weisheit "einem nackten Mann kann man nicht in die Taschen greifen".

Ob es aber wirklich so schlecht um seine Finanzen steht ist schwer zu beurteilen. Prüfen ob tatsächlich ein Insolvenzverfahren anhängig ist. Falls ja kannst du wenig machen.

Falls nicht wäre ich aber trotzdem vorsichtig und würde dem schlechten Geld nicht nich viel gutes hinterher werfen. Du könntest, auch ohne Anwalt, einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Da halten sich die kosten in grenzen. Vordere Ihnen aber vorher schriftlich dazu auf den vollen säumigen Betrag zurück zu zahlen damit der zweifelsfrei ist Verzug ist.

Man könnte natürlich auch vermuten das er von Anfang an nie vorhatte den Betrag zurück zu zahlen. Dann läge ein Betrug vor. Äußere doch ihm ggü mal den Verdacht, am besten zusammen mit der Mahnung und kündige an, das du über das gerichtliche mahnverfahren hinhaus auch dtrafanzeige stellen wirst wenn er nicht bezahlt.

Deine Beschreibung ist leider sehr allgemein formuliert

Gut zu wissen:

Wenn du Geld verleihst, hast du selbstverständlich auch einen Anspruch auf Rückzahlung des Darlehens.

Ich möchte ihm eine Lehre erteilen, da ich der Meinung bin das keiner so behandelt werden sollte...

Dies könnte vielleicht ein positiver Nebeneffekt sein. Einen Anspruch, der dich berechtigt, dem Schuldner Lehren erteilen zu dürfen, hast du leider nicht.

habe auch etwas von einem mahnbrief gelesen, den man versenden lassen kann. Aber alleine das schon in Auftrag zu geben ist ja fast soviel wie das fehlende Geld und ich weiß nicht ob sich dieser Aufwand lohnt.

Woher weißt du, dass ein Mahnbescheid fast 250,- EUR kostet?

Die Gebühren für einen Mahnbescheid liegen bei etwa 35,- EUR.

Ausführliche Informationen, sowie einen Online-Mahnantrag findest du hier:

https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=1448860-1720080893041&Command=start

Schreib, was geschrieben werden muss und lass weg, was dich nicht weiter bringt.

ein Freund von mir hat Geld von mir bekommen, da er es gebraucht hatte. Also geliehen.

Das er das Geld brauchte, kann vorausgesetzt werden und muss nicht extra erwähnt werden. Andere Informationen wären hilfreicher.

  • Wann hast du das Geld verliehen?
  • Wie hoch war das private Darlehen?

Dieser sollte es mir zurück zahlen, nach langem hin und her hat er angefangen ein paar Raten zu zahlen. 

Als du dein Geld verliehen hast, wurde doch bestimmt auch besprochen, wie dein Freund dir das Geld zurück zahlen wollte - oder?

Du schreibst:

 Er sagte er wäre Zahlungsunfähig und würde Privatinsolvenz anmelden
Daraufhin habe ich natürlich Verständnis gezeigt und gesagt, das er mir das Geld zahlen kann, wenn er wieder Zahlungsfähig ist. Trotz meines entgegen Kommens hat er mich blockiert.

Wenn du deinem Freund großzügig anbietest dir dein Geld zurück zahlen zu können, wenn er dazu finanziell in der Lage ist, darfst du dich nicht wundern, wenn er dieses Angebot auch annimmt.

Auch hier stellt sich die Frage:

Willst du dein Geld zurück haben, oder eher deinen Freund dafür bestrafen, dass er dein Entgegenkommen nicht entsprechend würdigt und dich stattdessen sogar blockiert?

Kann man da überhaupt noch von Freundschaft reden?

Die gute Nachricht: Das dein Kumpel Privat-Insolvenz anmelden will, ist lediglich eine Absichtserklärung.

Hätte sich dein Freund wenigstens schon mal informiert, würde er seine Pflichten als Schuldner in einer Privat-Insolvenz kennen. Eine davon ist zum Beispiel diese:

Ist eine Einigung mit Ihren Gläubigern möglich?

Bestätigt sich der Verdacht der Überschuldung, müssen Sie im ersten Schritt eine außergerichtliche Lösung mit Ihren Gläubigern finden. Dieser Zwischenschritt nennt sich Schuldenbereinigung und ist nur für Privatpersonen vorgesehen.

So eröffnen Sie die Privatinsolvenz

Ist die Privatinsolvenz unausweichlich, müssen Sie beim Amtsgericht mit Ihrem Berater einen Antrag auf Eröffnung des Verfahrens stellen. Darin müssen Sie Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen.

Während der Wohlverhaltensphase müssen Sie gesetzliche Auflagen erfüllen.

Dazu zählen:

  • Sie müssen ihre Vermögens- und Einkommensverhältnisse offenlegen.
  • Sie müssen das Gericht darüber informieren, wenn Sie Wohnsitz oder Arbeitsplatz wechseln.
  • Sie verpflichten sich, jede zumutbare Arbeit anzunehmen.
  • Sie müssen im Falle einer Erbschaft die Hälfte davon abgeben.

Weitere Informationen zur Rechtsprechung findest du hier:

https://www.sparkasse.de/pk/ratgeber/finanzplanung/hilfe-bei-finanzproblemen/privatinsolvenz.html

So easy, wie sich das dein Kumpel machen will, ist die Sache ganz sicher nicht.

Meine persönliche Meinung ist:

Da es offensichtlich nur mündliche Vereinbarungen gibt, solltest du zuerst einmal die Fakten sortieren.

Privat-Darlehen vom [Datum]

Höhe des Darlehens: [Euro]

Wie viel hat der Schuldner bisher zurück gezahlt?

Tipp:

Wie oben erwähnt ist der Schuldner verpflichtet eine außergerichtliche Lösung mit dem Gläubiger zu finden.

Vor dem Hintergrund, dass der Schuldner nur über ein geringes Einkommen verfügt, kann es Sinn machen sich auf kleinere, aber zumutbaren Raten zu einigen.

Begründung

Angenommen du bietest dem Schuldner im Zuge einer außergerichtlichen Lösung eine Ratenzahlung von mtl. 10,- EUR an.

Dann ist das sicher ein Betrag, den der Schuldner als außergerichtliche Lösung als zumutbar akzeptieren muss.

Zahlt der Schuldner nicht, gilt dies als Verstoß gegen die Bestimmungen einer Privat-Insolvenz.

Wiederholte Verstöße können durchaus dazu führen, dass die gesetzlichen Auflagen nicht erfüllt wurden und eine Restschuldbefreiung abgelehnt wird. Den nächsten Antrag auf Privat-Insolvenz kann man erst wieder nach 10 Jahren stellen.

Der Schuldner riskiert also schon etwas. Die Restschuldbefreiung aufs Spiel zu setzen, weil man es nicht schafft regelmäßig 10,- EUR zu bezahlen, kann wohl niemand wirklich wollen.

Tacheles statt Smalltalk

Überlege dir in Ruhe, was du tatsächlich willst:

Ausschließlich die Rückzahlung des geliehenen Geldes?

Das heißt aber auch, die Ansprüche gegen deinen Freund ggf. auch einklagen zu wollen.

Wenn es dir eher nur um das Prinzip geht und die Sache lieber pädagogisch lösen möchtest, etwa weil dir trotz allem etwas an der Freundschaft liegt, solltest du alles so lassen und dich freuen, wenn dir dein Freund die Kohle irgendwie zurück zahlt.

Übrigens:

Die weit verbreitete Annahme, dass ohne einen schriftlichen Vertrag keine Ansprüche geltend gemacht werden können, ist leider falsch.

Einfach zu behaupten kein Geld erhalten oder das Darlehen längst zurück gezahlt zu haben, hört sich einfach an, ist tatsächlich aber schwierig.

Als juristischer Laie einen erfahrenen Richter einfach hinters Licht führen zu können, halte ich für eine sehr riskante Strategie.

Das Gericht ist in der Lage die Glaubwürdigkeit des Klägers ganz gut einschätzen zu können.

Aber soweit sollte es eigentlich erst gar nicht kommen müssen.

Der Unterlegene in einem Verfahren trägt die Anwalts- und Gerichtskosten.

Bezieht sich dein Freund auf dein Angebot, das Geld nach Zahlungsfähigkeit zurück zahlen zu können, kann ggf. auch zu einem Vergleich führen.

In diesem Fall werden in der Regel die Gerichtskosten halbiert und jede Partei trägt seine Anwaltskosten selbst.

Die Kosten bei einer außergerichtlichen Einigung betragen bei einem Streitwert von 250,- € 90,96 €

Können sich die Beteiligten nicht außergerichtlich einigen muss ggf. geklagt werden.

Der Streitwert bleibt bei 250 €. Deutlich höher sind jedoch die Gesamtkosten.

Gesamtkosten

Eigene Anwaltskosten: 222,96€

Fremde Anwaltskosten: 169,58€

Gerichtskosten: 114,00€

Gesamtsumme: 506,21€

Einen kostenlosen Anwalts- und Prozesskostenrechner findest du hier:

https://www.juris.de/jportal/nav/services/prozesskostenrechner/index.jsp?etcc_med=SEA&etcc_par=Google&etcc_cmp=BrandGSNLongtails&etcc_grp=152104169403&etcc_bky=prozesskostenrechner&etcc_mty=e&etcc_plc=&etcc_ctv=670046588089&etcc_bde=c&etcc_var=EAIaIQobChMIionq1qmNhwMVy5NQBh1zkwK_EAAYASAAEgIEs_D_BwE&gad_source=1&gclid=EAIaIQobChMIionq1qmNhwMVy5NQBh1zkwK_EAAYASAAEgIEs_D_BwE

Viel Erfolg!

Girls96 
Beitragsersteller
 08.07.2024, 18:13

Vielen Dank, das war sehr ausführlich. Muss ich mir bei Gelegenheit nochmal durchlesen :D

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Ob es etwas bringt, einen Anwalt einzuschalten, läßt sich nicht voraussagen.

Du kannst jedoch selbsttätig einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen, mußt jedoch die Gebühren dafür vorlegen.

Alternativ dazu oder zusätzlich kannst Du Strafanzeige erstatten, wenn der Freund sich Geld vor Dir lieh in dem Wissen, es nicht zurückzahlen zu können.

Solch eine Anzeige kann Wunder wirken :)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Bring ihn dazu, dir etwas Schriftliches zu geben. Fertige etwas vor und schreib 300€ drauf, mit Glück ist er so auf die 'nur' 250€ fixiert, dass er den Betrag korrigiert und unterschreibt. Danach Mahnbescheid. Hat bei mir so mit einem Schuldner geklappt.