Lohn wurde nicht gefändet?
Ich habe für den Monat Juni mein Arbeitslosengeld erhalten, allerdings ist nichts gepfändet, obwohl ich der Insolvenzverwalterin mitgeteilt hatte, dass ich arbeitslos bin und Sie hat auch ein Bescheid erhalten.
Bin ich dazu verpflichtet Ihr mitzuteilen, dass nicht gepfändet wurde? Auskunft von meinem Einkommen hat Sie erhalten und somit bin ich meiner Pflicht nachgekommen, kennt sich jemand damit aus?
3 Antworten
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Wenn du im Insolvenzverfahren bist, musst du von dir aus alle Beträge die über deinem Selbstbehalt liegen, abführen. Im Insolvenzverfahren sollen Pfändungen ja vermieden werden. Bei fehlender Mitwirkung deinerseits wird das Insolvenzverfahren scheitern.
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Ich bin meiner Informationspflicht nachgekommen und der Insolvenzverwalterin hat entweder bei der Agentur oder bei meinen Arbeitgebern gepfändet. Ich habe bis heute hin nichts selber an den Insolvenzverwalter abgeführt. Wieso das diesmal schief gelaufen ist, kann ich nicht nachvollziehen.
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vermutlich hat sich der neue Pfüb einfach überschnitten und die pfändung war noch nicht aktiv. Du solltest es einfach selbst überweisen und gut ist. Kontopfändung wäre ja auch noch ne alternative die kommen könnte
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Du hast Dein Einkommen angegeben, sowie Deine Kontodaten. Um den Rest muss sie sich selbst kümmern, sofern es keine andere Abmachung gibt. Möglicherweise liegt das arbeitslosengeld auch unter der Pfändungsgrenze.
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Nein liegt Sie nicht, das ist ja das was ich nicht Verstehe. Bis jetzt hat Sie sich immer selbst um alles gekümmert, nur im Juni ist etwas schief gelaufen. Ich spreche heute Abend nochmal mit einer Fachanwältin, ob ich die Insolvenzverwalterin darauf aufmerksam machen soll oder nicht.
Das stimmt voll und ganz nicht