Lösungen auf das Schmierblatt geschrieben?

1 Antwort

Wenn du es als Prüfungsaufgabenblatt bzw. Prüfungsschreibpapier gekennzeichnet und z. B. entsprechend nummeriert wie auch unterschrieben hast, mit Sicherheit. Hast du die Prüfungsaufsicht denn nicht darauf hingewiesen und aufgepasst, dass sie das auf deinem "Schmierpapier" vermerkt und abzeichnet?

Außerdem ist wohl jedem Prüfling bekannt, dass man Papier nachverlangen kann, wenn einem der ausgeteilte Prüfungsbogen nicht ausreicht.

Was die Angabe "Einzelblatt" bedeutet, weiß ich leider nicht.