Lkw Führerschein zurückzahlen?

3 Antworten

Nein, wenn du den BKF Ausbildung machst, darf die Firma nicht verlangen, dass du den zurück zahlst, weil dieser Teil der Ausbildung ist. Deswegen dürfen die sowas nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Gelernter Berufskraftfahrer

Pringlz336 
Beitragsersteller
 22.06.2022, 12:26

Das verwirrt mich halt, weil ich in der Firma gehört habe dass vor Jahren ein Azubi die Ausbildung abgebrochen hat und deshalb das Geld mtl. Zurückzahlen muss. Das was du geschrieben hast, habe ich aber auch schon öfter gehört.

Heißt auch wenn dies so im Vertrag stehen sollte, ist das nicht gültig?

Und wenn ich mit der Ausbildung fertig bin und zb erst nach 1-2 Jahren abhauen sollte, ist bzw war der Führerschein immernoch Teil der Ausbildung und muss nicht zurückgezahlt werden?

danke im Voraus

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Guso3  22.06.2022, 12:29
@Pringlz336
Das verwirrt mich halt, weil ich in der Firma gehört habe dass vor Jahren ein Azubi die Ausbildung abgebrochen hat und deshalb das Geld mtl. Zurückzahlen muss.

Das kann was anderes sein, wenn er noch nicht fertig wahr und während des Führerschein machen abgehauen ist.

Und wenn ich mit der Ausbildung fertig bin und zb erst nach 1-2 Jahren abhauen sollte, ist bzw war der Führerschein immernoch Teil der Ausbildung und muss nicht zurückgezahlt werden?

Du kannst auch direkt an den Tag aufhören wenn du die fertig hast. Aber wenn du die Ausbildung zu Ende machst, und in der Ausbildung den Führerschein machst, musst du diesen nicht zurück zahlen.

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Pringlz336 
Beitragsersteller
 22.06.2022, 12:30
@Guso3

Ok, also nach der Ausbildung stellt das also kein Problem da

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Du bist daran gebunden was vertraglich geregelt wurde, sofern dies dann auch wirksam ist.

vertraglich gebunden

Das steht im entsprechenden Vertrag. Den kennen wir nicht....