LKW-Fahrer, Module?
Meine Frage. Brauch ich den 95er Eintrag auch wenn ich nicht gewerblichen Güterverkehr mache sondern Nahverkehr im Garten-Landschaftsbau und dies nicht ständig, nur ab und an aushilfsweise ????
Fährst du nur oder arbeitest du im GALA-Bau auch mit?
Ich arbeite mit, als Platzwart
1 Antwort
Die Handwerkerregelung der LKW-Fahrerkarte gilt für Fahrzeuge, die für zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen Gesamtgewicht zugelassen sind. Normalerweise sind digitale Fahrtenschreiber für gewerbliche Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen Gesamtgewicht Pflicht. Selbst wenn die Handwerkerregelung greift, über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht wird für beruflichen Gütertransport in jedem Fall ein Fahrtenschreiber verpflichtend.
https://www.bussgeldkatalog.org/handwerkerregelung/
Nunmehr gibt es Ausnahmeregelungen für den Gartenbau, ohne Ladebegrenzung mit einem 100 km-Radius.
Das heißt, bei Gütertransport im Zusammenhang mit vegetationstechnischen Arbeiten wie Grünschnitt, Grünpflege, Pflanzentransport oder Boden und Substrattransporte soll die Ausnahmeregelung gelten. Bei Transport von Pflastersteinen oder Großgeräten soll sie nicht mehr gelten.
https://www.galabau-ht.de/fahrpersonalverordnung.aspx
Nach § 1 Absatz 2 Nr. 5 gilt das Gesetz nicht für Beförderungen mit Kraftfahrzeugen zur Beförderung von Materialien, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Berufsausübung verwendet, sofern das Führen des Kraftahrzeugs nicht die Hauptbeschäftigung des Fahrers darstellt.