Leute mit dem Auto für Geld fahren?

10 Antworten

Also, mal zur Gesetzeslage. Was Du vor hast ist gewerbliche Personenbeförderung, und das bedarf einer Konzession, einem speziellen Führerschein, einer Gewerbeanmeldung und und und. Du darfst zwar Geld von Deinen Freunden nehmen, der Betrag darf aber nicht höher sein als Deine Unkosten, du darfst also keinen Gewinn dabei machen. Wenn sie Dich erwischen ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz, Steuerhinterziehung und Fahren ohne VErsicherungsschutz. Das kann sehr teuer werden und Dein Führerschein macht ganz lange Urlaub in Flensburg.

Sorry, aber Du hast einen an der Klatsche!!

Du bist vom Alter wohl 18 Jahre alt, aber vom Verstand noch weit, weit dahinter.

Du hast es jetzt schon mehr als 10 mal erklärt bekommen und willst oder kannst es anscheinend nicht verstehen..... DAS FUNKTIONIERT NICHT!!!!!!!!!!!!!!!

Nicht nur, daß Du gegen so ziemlich alle Gesetze verstößt, da der Wagen auch noch ein Firmenwagen Deiner Mutter ist, darfst DU den Wagen erstmal überhaupt nicht fahren. Wenn Deine Mutter Dich fahren lässt, macht auch Sie sich strafbar!! Firmenwagen dürfen grundsätzlich nur von den Personen gefahren werden die von dem Unternehmen dazu berechtigt werden. In allen anderen Fällen ist weder der Fahrer,noch das Fahrzeug irgendwie versichert.

Ausserdem...wenn mich FREUNDE fragen ob ich sie mal irgendwohin fahren kann, werde ich den Teufel tun und dafür auch noch Geld nehmen....ich bin ein FREUND und kein ABZOCKER!!!!


Stam1304  01.05.2017, 19:27

Ich finde die Begründung sehr interessant, dass deiner Meinung nach gegen "alle Gesetze" verstoßen wird wenn jemand den Firmenwagen fährt und nicht in der Firma angestellt ist....welche Gesetze werden denn gebrochen? Kannst du sie mir evtl. aufzählen? Und am besten auch "alle Gesetze" auflisten ;)

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Du bist VOLLJÄHRIG und stellst so eine Frage?

DAS IST VERBOTEN!!!!! Es sei denn, Du hast eine entsprechende Lizenz und selbst DANN hast Du Dich noch an die ortsüblichen Taxipreise zu halten und alle möglichen anderen Auflagen zu erfüllen.

Mannomann, manchmal wundert man sich wirklich, wie weltfremd Menschen sein können...

JA GUT! WENN IHR MEINT! ES WÄREN JA FREUNDE NICHT FREMDE MEINE GÜTE -.- UND MAN DARF JA WOHL FÜR DIE AUFKOMMENDE LEISTUNG AUCH ETWAS ALS GEGENLEISTUNG FORDERN! :S


Holgi0567  29.03.2012, 18:01

Jetzt brüll und zick hier mal nicht so rum, DU hast diese dusselige Frage gestellt.

Wenn Du BELEGEN kannst, dass Du NICHTS "verdienst", KÖNNTE das funktionieren. Wenn ich aber Deine Frage und Deine Reaktion so sehe, bezweifele ich, ob Du eine entsprechende steuerrechtlich hieb- und stichfeste Kalkulation und Abrechnung hinkriegst

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Das ist garnicht erlaubt. Wenn die dich erwischen, gibt es richtig ärger. Du brauchst für sowas ein Gewerbe, einen Personenbeförderungsschein und eine Taxilizenz. Wenn man sowas einmal für Freunde macht und sich das Spritgeld bezahlen lässt, ist das kein Probblem aber wenn du das mit dem Ziehl machst, damit Geld zu verdienen ist es Gewerblich.